Themis
Anmelden
BVerfG·2 BvL 13/23·27.09.2024

Einstellung eines Normenkontrollverfahrens bzgl § 184b StGB nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung

Öffentliches RechtVerfassungsrechtNormenkontrollverfahrenEingestellt

KI-Zusammenfassung

Das vorlegende Gericht hat den Antrag zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens über § 184b StGB zurückgenommen. Fraglich war, ob das Verfahren fortgeführt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren ein. Begründet wurde dies damit, dass die Rücknahme des Antrags die Verfahrensgrundlage entfallen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21.11.2017 - 2 BvF 1/13).

Ausgang: Verfahren wegen Rücknahme des Vorlageantrags durch das vorlegende Gericht eingestellt

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Normenkontrollverfahren ist einzustellen, wenn der Antrag, durch den es eingeleitet wurde, vom Antragsteller oder dem vorlegenden Gericht zurückgenommen wird.

2

Die Rücknahme des Vorlageantrags durch das vorlegende Gericht führt zum Wegfall der prozessualen Grundlage und rechtfertigt die Einstellung des Verfahrens.

3

Für die Einstellung bedarf es keiner inhaltlichen Prüfung der angegriffenen Norm, wenn die formelle Einleitungsgrundlage durch Rücknahme entfällt.

4

Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach eine Rücknahme des Antrags die Einstellung des Verfahrens gebietet (vgl. 2 BvF 1/13).

Zitiert von (4)

4 zustimmend

Vorinstanzen

vorgehend AG München, 10. Mai 2023, Az: 853 Ls 467 Js 181486/21, Vorlagebeschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).