Sofortige Beschwerde gegen LG-Beschluss kostenpflichtig zurückgewiesen
KI-Zusammenfassung
Der Kläger richtete eine sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts N2 vom 24.06.2011. Das Oberlandesgericht Hamm weist die Beschwerde kostenpflichtig zurück und legt die Kosten dem Kläger auf. Zugleich setzt es den Streitwert des Beschwerdeverfahrens auf bis zu 60.000 EUR fest. Der Tenor enthält keine weiteren Entscheidungsgründe.
Ausgang: Sofortige Beschwerde des Klägers gegen Beschluss des Landgerichts kostenpflichtig zurückgewiesen; Streitwert auf bis zu 60.000 EUR festgesetzt.
Abstrakte Rechtssätze
Das Beschwerdegericht kann eine sofortige Beschwerde zurückweisen und im Tenor eine Kostenentscheidung treffen.
Bei Zurückweisung einer Beschwerde kann dem unterliegenden Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt werden.
Für das Beschwerdeverfahren hat das Gericht einen Streitwert festzusetzen; dieser kann mit einer Obergrenze bestimmt werden.
Sind aus dem Tenor keine weiteren Ausführungen ersichtlich, beschränkt sich die verwertbare Entscheidungslage auf die Kosten- und Streitwertfestsetzung.
Zitiert von (1)
1 zustimmend
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 18.07.2011 gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts N2 vom 24.06.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 60.000,- EUR festgesetzt.