Einstweilige Verfügung: Fehlende Handelsregisterangaben in eBay‑Angebot untersagt
KI-Zusammenfassung
Die Antragstellerin beantragte einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin, weil in einem eBay‑Angebot für Verladerampen die Angaben zum Registergericht und zur Registernummer fehlten. Zentrale Frage war, ob diese Unterlassung nach § 5 Abs.1 Nr.4 TMG i.V.m. §§ 8, 3a UWG untersagbar ist. Das Landgericht hat der Antrag wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung stattgegeben und der Antragsgegnerin die Unterlassung auferlegt. Die Kosten wurden der Antragsgegnerin auferlegt; der Streitwert wurde festgesetzt.
Ausgang: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Anbieter wegen fehlender Handelsregisterangaben in eBay‑Angebot stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Fehlende Angaben zum Registergericht und zur Registernummer in geschäftlichen Internetangeboten verstoßen gegen die Informationspflichten des § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG und können wettbewerbsrechtlich untersagt werden.
Ein Unterlassungsanspruch nach den Vorschriften des UWG (insbesondere §§ 8, 3a UWG) ist gegeben, wenn ein Mitbewerber durch unvollständige oder irreführende Anbieterangaben beeinträchtigt wird.
Bei Vorliegen der Dringlichkeit kann das Gericht eine einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung nach §§ 937 Abs. 2, 944 ZPO erlassen.
Die Missachtung der in einer einstweiligen Verfügung festgelegten Unterlassungspflicht kann mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bedroht werden, um die Durchsetzbarkeit der Entscheidung sicherzustellen.
Zitiert von (1)
1 zustimmend
Tenor
wird auf den Antrag der Antragstellerin vom 03.01.2018 im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit des Falls nach §§ 937 Abs. 2, 944 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende, gem. §§ 8 Abs. 1,3, 3a UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG angeordnet:
Die Antragsgegnerin hat bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes (bis zu 250.000,00 €) oder einer Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten, Wiederholungsfall bis zu insgesamt 2 Jahren), zu vollziehen an ihrem gesetzlichen Vertreter es zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen im Internet den Abschluss von Verträgen für Verladerampen anzubieten und dabei keine Angaben zum Registergericht und der entsprechenden Registernummer zu machen, wie am 14.12.2017 auf www.ebay.de zur Artikelnummer ### ### ### ### geschehen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
Rubrum
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.
Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.