UWG-EV: Hinweis auf nicht zugestellte Beschlussverfügung bei Abnehmeranschreiben erforderlich
KI-Zusammenfassung
Die Antragstellerin begehrte im Wege der einstweiligen Verfügung Unterlassung, weil die Antragsgegnerin Plattformbetreiber/Abnehmer unter Bezug auf eine gegen die Antragstellerin erwirkte Beschlussverfügung zu Löschungen aufforderte. Das LG Köln hielt die Information über mögliche Wettbewerbsverstöße grundsätzlich für zulässig, untersagte aber das Vorgehen ohne vollständige Information über den Verfahrensstand. Insbesondere müsse darauf hingewiesen werden, wenn die Beschlussverfügung zum Zeitpunkt des Anschreibens noch nicht zugestellt war. Weitergehende Verbote, insbesondere ein umfassendes Verbot der Bekanntmachung unter Nennung der Antragstellerin, wies das Gericht ab; die Kosten wurden quotelt.
Ausgang: Einstweilige Verfügung teilweise erlassen (Hinweispflicht zum Verfahrensstatus), im Übrigen zurückgewiesen; Kostenquote 60/40.
Abstrakte Rechtssätze
Wahre, geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen über Mitbewerber sind nur lauterkeitsrechtlich zulässig, wenn ein sachlich berechtigtes Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise besteht und die Mitteilung nach Art und Maß erforderlich bleibt.
Die Verbreitung bzw. Mitteilung von Gerichtsentscheidungen im Wettbewerb kann unlauter sein, wenn durch die Darstellung der unzutreffende Eindruck einer endgültigen, nach kontradiktorischem Verfahren ergangenen Verurteilung entsteht.
Wer in Abnehmerschreiben auf eine im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung Bezug nimmt, muss den Adressaten über wesentliche Umstände des Verfahrensstatus aufklären, insbesondere über eine noch nicht erfolgte Zustellung der Verfügung.
Ein Verbot der Benennung des betroffenen Mitbewerbers kann ausscheiden, wenn die konkrete Information an einzelne Marktteilnehmer ohne Identifizierung des betroffenen Angebots/Unternehmens nicht sinnvoll überprüfbar und umsetzbar ist.
Ein über den konkret beanstandeten Mitteilungskontext hinausgehendes generelles Verbot der Bekanntmachung von Beschlüssen lässt sich nicht allein aus §§ 3, 4 Nr. 4, 8 UWG herleiten, wenn die erforderliche Interessenabwägung ein eingeschränktes Vorgehen zulässt.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige
Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Schriftverkehr, von Internetausdrucken sowie weiterer Unterlagen.
Die vorgerichtliche Korrespondenz sowie Schutzschrift vom 18.10.2019 haben vorgelegen.
1. Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
a. Vertragspartner der Antragstellerin unter Hinweis auf im einstweiligen Verfügungsverfahren im Beschlusswege festgestellte Wettbewerbsverstöße der Antragstellerin aufzufordern, Angebote zu Produkten der Antragstellerin zu entfernen, ohne vollumfänglich über den Verfahrensstatus zu informieren, nämlich nicht über eine zum Zeitpunkt der Aufforderung nicht erfolgte Zustellung der
einstweiligen Verfügung bei der Antragstellerin, wenn dies geschieht wie nachfolgend eingeblendet:


Das Angebot ist unter der URL
Text entfernt
abrufbar.
Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich nach Angaben der N GmbH um eine sog. „Wendematratze", wonach die eine Liegefläche den Härtegrad H2 und die andere Seite den Härtegrad H3 aufweise. Entsprechend heißt es in der Artikelbeschreibung u.a. wie folgt:
„Härtegrad H2&H3
Durch eine spezielle Entwicklung unseres Matratzenkerns hat die Matratze 2 Härtegrade (H2&H3), das heißt Sie müssen die Matratze nur auf die Seite wenden, die ihnen vom Härtegrad besser entspricht.
Die Seite mit dem Härtegrad H2 hat ein Pilzförmiges Muster (weicher) und die Seite mit dem Härtegrad H3 ein Wellen-/ Zackenförmiges Schnittmuster (härter) im SchulterlBeckenbereich"
Wie unsere Mandantin kürzlich feststellen musste, sind die Angaben der N GmbH falsch. Entgegen ihrer Angaben weisen beide Liegeflächen tatsächlich den identischen Härtegrad, nämlich den weicheren Härtegrad H2 auf. Dies wurde auch bereits gutachterlich bestätigt.
lI.
Ergänzend dazu möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Mandantin kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die N GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn T, Am L 00, 00000 T1 beim Landgericht Düsseldorf mit
Beschluss vom 26.09.2019, Az. 34 O 73/19 mit dem folgenden Inhalt erwirkt haben:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt,
1. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der foglenden Angaben
Den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf nebst den in Bezug genommenen Anlagen LHR 3 und LHR 4 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Das Landgericht Düsseldorf hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt. So sah es das Landgericht Düsseldorf als irreführend an, dass die Matratzen der Marke N mit auf den Liegeflächen unterschiedlichen Härtegraden beworben hat, da diese Behauptung unzutreffend ist. So konnten wir glaubhaft machen, dass entgegen der werblichen Angaben der N GmbH beide Liegeflächen den Härtegrad H 2 aufweisen. Der Beschluss ist nicht rechts- bzw. bestandskräftig.
II.
Wir gehen dabei derzeit davon aus, dass Sie von dem vorgenannten Wettbewerbsverstoß Ihrer Vertragspartnerin N GmbH bis dato keine Kenntnis hatten. Ebenso gehen wir davon aus, dass Sie das Angebot nicht selbst auf Ihrem Marktplatz eingestellt haben und sie dementsprechend für diesen Content nicht täterschaftlich haften (vgl. KG Berlin, Urteil vorn 21.06.2017, Az. 5 U 185/16). Gleichwohl möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie nach Kenntniserlangung durch dieses Schreiben nunmehr zumutbare Maßnahmen und Vorkehrungen treffen müssen, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind. Sollten Sie jedoch untätig bleiben und den Ihnen obliegenden Pflichten nicht nachkommen, so kommt auch eine persönliche Haftung Ihrerseits unter dem Gesichtspunkt der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrssicherungspflichten in Betracht (BGH, Urteil vom 12.07.2007, Az. I ZR 18/04, Tz. 36 ff — Jugendgefährdende Schriften bei ebay; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.04.2015, Az. 6 U 6/1, Tz. 114). Wir gehen insoweit davon aus, dass Sie die rechtswidrigen Angebote umgehend entfernen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, damit es nicht zu weiteren Wettbewerbsverstößen durch die N GmbH auf s.de kommt.
Mit freundlichen Grüßen
I, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt durch gewerblichen Rechtsschutz
Ausfertigung
34 O 73/19

Landgericht Düsseldorf
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
beschlossen:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt
1. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der folgenden Angaben
und/oder
2in1 Härtegrad H2&H3
und/oder
Punktelastischer und formstabilder Kaltschaum, 7-Zonen-Schnitt, anpassbarer 2in1 Matratzenhärtegrad H2/H3 (Wendematratze)
und/oder
Durch eine spezielle Entwicklung des Kerns hat die Matratze 2 Härtegrade (H2&H3). Sie müssen die Matratze wenden, um den Härtegrad zu wechseln.
und/oder
Zwei Härtegrade in einer Matratze
und/oder
Diese Matratze verfügt über einen anpassbaren Härtegrad. Je nach Vorliebe, kann dieser durch Wenden angepasst werden.
und/oder
Wir empfehlen die weichere H2-Seite für Menschen, die ein mittelfestes Liegegefühl bevorzugen. Die H2-Seite ist für ein Körpergewicht bis zu 80 Kg geeignet. DieH3-Seite ist fest und für Menschen mit einem Körpergewicht bis zu 110 Kg geeignet.
Und in den Anlagen LHR3 und LH4 ersichtlich geschehen wenn die beworbenen Matratzen tatsächlich diese Eigenschaften nicht aufweisen,
2. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweiseOrdnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen unter Verwendung von Kundenbewertungen und/oder Kundenrezensionen anzubieten und/oder anbieten zu lassen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, die sich nicht auf die beworbene Matratze beziehen und/oder nicht für die beworbene Matratze abgegeben wurden,
wie geschehen in der Anlage LHR 7 ersichtlich.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
Die Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.
Rechtsbehelfbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist be idem Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.
Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.




























,








Rechtsanwälte
Text entfernt


abrufbar.
Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich nach Angaben der N GmbH um eine sog. „Wendematratze", wonach auf die eine Liegefläche den Härtegrad H2 und die andere Seite den Härtegrad H3 aufweise. Entsprechend heißt es in der Artikelbeschreibung u.a. wie folgt:
„Härtegrad H2 & H3
Kaltschaummatratze mit 7 Liegezonen und wendbarem Härtegrad H2&H3 zwei Härtegrade in einer Matratze H2&H3."
Wie unsere Mandantin kürzlich feststellen musste, sind die Angaben der N GmbH falsch. Entgegen dieser Angaben weisen beide Liegeflächen tatsächlich den identischen Härtegrad, nämlich den weicheren Härtegrad H2 auf. Dies wurde auch bereits gutachterlich bestätigt.
Ergänzend dazu möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Mandantin kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die N GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn T, Am L 00, 00000 T1 beim Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.09.2019, Az. 34 O 73/19 mit dem folgenden Inhalt erwirkt haben:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt,
2. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der folgenden Angaben
Rechtsanwälte 

und/oder
2in1 Härtegrad H2&H3
und/oder
Punktelastischer und formstabiler Kaltschaum, 7-Zonen-S

chnitt,
anpassbarer 2in1 Matratzengrad H2/H3 (Wendematratze)
und/oder
Durch eine spezielle Entwicklung des Kerns hat die Matratze 2 Härtegrade
(H2&H3). Sie müssen die Matratze wenden, um den Härtegrad zu wechseln.
und/oder
Zwei Härtegrade in einer Matratze
und/oder
Diese Matratze verfügt über einen anpassbaren Härtegrad. Je nach Vorliebe, kann dieser durch Wenden angepasst werden.
und/oder
Wir empfehlen die weichere H2-Seite für Menschen, die ein mittelfestes
Liegegefühl bevorzugen. Die H2-Seite ist für ein Körpergewicht bis zu 80 Kg
geeignet. Die H3-Seite ist fest und für Menschen mit einem Körpergewicht
bis zu 110 Kg geeignet.
und in den Anlagen LHR 3 und LHR 4 ersichtlich geschehen wenn die
beworbenen Matratzen tatsächlich diese Eigenschaften nicht aufweisen.
Den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf nebst den in Bezug genommenen Anlagen LHR 3 und LHR 4 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Das Landgericht Düsseldorf hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt. So sah es das Landgericht Düsseldorf als irreführend an, dass die Matratzen der Marke N mit auf den Liegeflächen unterschiedlichen Härtegraden beworben hat, da diese Behauptung unzutreffend ist. So konnten wir glaubhaft machen, dass entgegen der werblichen Angaben der N GmbH beide Liegeflächen den Härtegrad H 2 aufweisen. Der Beschluss ist nicht rechts- bzw. bestandskräftig.



Rechtsanwälte 2
Text entfernt
abrufbar.
Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich nach den Angaben in der Artikelbeschreibung um eine sog. „Wendematratze", wonach auf die eine Liegefläche den Härtegrad H2 und die andere Seite den Härtegrad H3 aufweise. Entsprechend heißt es in der Artikelbeschreibung u.a. wie folgt:
„Diese orthopädische Kaltschaummatratze ermöglicht durch 7 Liegezonen und einen anpassbaren Härtegrad bequemes Liegen in jeder Schlafposition
Härtegrad H2/H3Beliebig drehbar"
Wie unsere Mandantin kürzlich feststellen musste, sind diese Angaben in Bezug auf die Matratze der N GmbH falsch. Entgegendieser Angaben weisen beide Liegeflächen tatsächlich den identischen Härtegrad, nämlich den weicheren Härtegrad H2 auf. Dies wurde auch bereits gutachterlich bestätigt.
II.
Ergänzend dazu möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Mandantin kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die N GmbH, vertreten durch den-Geschäftsführer Herrn T, Am L 00, 00000 T1 beim Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vorn 26.09.2019, Az. 34 O 73/19 mit dem folgenden Inhalt erwirkt haben:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt,
3. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der folgenden Angaben
Rechtsanwälte 3
und/oder
2in1 Härtegrad H2&H3
und/oder
Punktelastischer und formstabiler Kaltschaum, 7-Zonen-S

chnitt,
anpassbarer 2in1 Matratzengrad H2/H3 (Wendematratze)
und/oder
Durch eine spezielle Entwicklung des Kerns hat die Matratze 2 Härtegrade
(H2&H3). Sie müssen die Matratze wenden, um den Härtegrad zu wechseln.
und/oder
Zwei Härtegrade in einer Matratze
und/oder
Diese Matratze verfügt über einen anpassbaren Härtegrad. Je nach Vorliebe, kann dieser durch Wenden angepasst werden.
und/oder
Wir empfehlen die weichere H2-Seite für Menschen, die ein mittelfestes
Liegegefühl bevorzugen. Die H2-Seite ist für ein Körpergewicht bis zu 80 Kg
geeignet. Die H3-Seite ist fest und für Menschen mit einem Körpergewicht
bis zu 110 Kg geeignet.
und in den Anlagen LHR 3 und LHR 4 ersichtlich geschehen wenn die
beworbenen Matratzen tatsächlich diese Eigenschaften nicht aufweisen.
Den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf nebst den in Bezug genommenen Anlagen LHR 3 und LHR 4 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Das Landgericht Düsseldorf hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt. So sah es das Landgericht Düsseldorf als irreführend an, dass die Matratzen der Marke N mit auf den Liegeflächen unterschiedlichen Härtegraden beworben hat, da diese Behauptung unzutreffend ist. So konnten wir glaubhaft machen, dass entgegen der werblichen Angaben der N GmbH beide Liegeflächen den Härtegrad H 2 aufweisen. Der Beschluss ist nicht rechts- bzw. bestandskräftig.








1b) - zurückgewiesen -
2. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.10.2019 in Gestalt des Antrags vom 30.10.2019 zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin zu 60 % und der Antragsgegnerin zu 40 % auferlegt.
Streitwert: 120.000,-- € (§ 51 Abs. 4 GKG)
Rubrum
hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige
Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Schriftverkehr, von Internetausdrucken sowie weiterer Unterlagen.
Die vorgerichtliche Korrespondenz sowie Schutzschrift vom 18.10.2019 haben vorgelegen.
Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 3, 4 Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 12, 14 UWG, 91, 890, 936 ff. ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, Folgendes angeordnet:
1. Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
a. Vertragspartner der Antragstellerin unter Hinweis auf im einstweiligen Verfügungsverfahren im Beschlusswege festgestellte Wettbewerbsverstöße der Antragstellerin aufzufordern, Angebote zu Produkten der Antragstellerin zu entfernen, ohne vollumfänglich über den Verfahrensstatus zu informieren, nämlich nicht über eine zum Zeitpunkt der Aufforderung nicht erfolgte Zustellung der
einstweiligen Verfügung bei der Antragstellerin, wenn dies geschieht wie nachfolgend eingeblendet:
Das Angebot ist unter der URL
Text entfernt
abrufbar.
Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich nach Angaben der N GmbH um eine sog. „Wendematratze", wonach die eine Liegefläche den Härtegrad H2 und die andere Seite den Härtegrad H3 aufweise. Entsprechend heißt es in der Artikelbeschreibung u.a. wie folgt:
„Härtegrad H2&H3
Durch eine spezielle Entwicklung unseres Matratzenkerns hat die Matratze 2 Härtegrade (H2&H3), das heißt Sie müssen die Matratze nur auf die Seite wenden, die ihnen vom Härtegrad besser entspricht.
Die Seite mit dem Härtegrad H2 hat ein Pilzförmiges Muster (weicher) und die Seite mit dem Härtegrad H3 ein Wellen-/ Zackenförmiges Schnittmuster (härter) im SchulterlBeckenbereich"
Wie unsere Mandantin kürzlich feststellen musste, sind die Angaben der N GmbH falsch. Entgegen ihrer Angaben weisen beide Liegeflächen tatsächlich den identischen Härtegrad, nämlich den weicheren Härtegrad H2 auf. Dies wurde auch bereits gutachterlich bestätigt.
lI.
Ergänzend dazu möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Mandantin kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die N GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn T, Am L 00, 00000 T1 beim Landgericht Düsseldorf mit
Beschluss vom 26.09.2019, Az. 34 O 73/19 mit dem folgenden Inhalt erwirkt haben:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt,
1. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der foglenden Angaben
Den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf nebst den in Bezug genommenen Anlagen LHR 3 und LHR 4 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Das Landgericht Düsseldorf hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt. So sah es das Landgericht Düsseldorf als irreführend an, dass die Matratzen der Marke N mit auf den Liegeflächen unterschiedlichen Härtegraden beworben hat, da diese Behauptung unzutreffend ist. So konnten wir glaubhaft machen, dass entgegen der werblichen Angaben der N GmbH beide Liegeflächen den Härtegrad H 2 aufweisen. Der Beschluss ist nicht rechts- bzw. bestandskräftig.
II.
Wir gehen dabei derzeit davon aus, dass Sie von dem vorgenannten Wettbewerbsverstoß Ihrer Vertragspartnerin N GmbH bis dato keine Kenntnis hatten. Ebenso gehen wir davon aus, dass Sie das Angebot nicht selbst auf Ihrem Marktplatz eingestellt haben und sie dementsprechend für diesen Content nicht täterschaftlich haften (vgl. KG Berlin, Urteil vorn 21.06.2017, Az. 5 U 185/16). Gleichwohl möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie nach Kenntniserlangung durch dieses Schreiben nunmehr zumutbare Maßnahmen und Vorkehrungen treffen müssen, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind. Sollten Sie jedoch untätig bleiben und den Ihnen obliegenden Pflichten nicht nachkommen, so kommt auch eine persönliche Haftung Ihrerseits unter dem Gesichtspunkt der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrssicherungspflichten in Betracht (BGH, Urteil vom 12.07.2007, Az. I ZR 18/04, Tz. 36 ff — Jugendgefährdende Schriften bei ebay; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.04.2015, Az. 6 U 6/1, Tz. 114). Wir gehen insoweit davon aus, dass Sie die rechtswidrigen Angebote umgehend entfernen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, damit es nicht zu weiteren Wettbewerbsverstößen durch die N GmbH auf s.de kommt.
Mit freundlichen Grüßen
I, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt durch gewerblichen Rechtsschutz
Ausfertigung
| 34 O 73/19 | ![]() |
Landgericht Düsseldorf
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
beschlossen:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt
1. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der folgenden Angaben
und/oder
2in1 Härtegrad H2&H3
und/oder
Punktelastischer und formstabilder Kaltschaum, 7-Zonen-Schnitt, anpassbarer 2in1 Matratzenhärtegrad H2/H3 (Wendematratze)
und/oder
Durch eine spezielle Entwicklung des Kerns hat die Matratze 2 Härtegrade (H2&H3). Sie müssen die Matratze wenden, um den Härtegrad zu wechseln.
und/oder
Zwei Härtegrade in einer Matratze
und/oder
Diese Matratze verfügt über einen anpassbaren Härtegrad. Je nach Vorliebe, kann dieser durch Wenden angepasst werden.
und/oder
Wir empfehlen die weichere H2-Seite für Menschen, die ein mittelfestes Liegegefühl bevorzugen. Die H2-Seite ist für ein Körpergewicht bis zu 80 Kg geeignet. DieH3-Seite ist fest und für Menschen mit einem Körpergewicht bis zu 110 Kg geeignet.
Und in den Anlagen LHR3 und LH4 ersichtlich geschehen wenn die beworbenen Matratzen tatsächlich diese Eigenschaften nicht aufweisen,
2. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweiseOrdnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen unter Verwendung von Kundenbewertungen und/oder Kundenrezensionen anzubieten und/oder anbieten zu lassen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, die sich nicht auf die beworbene Matratze beziehen und/oder nicht für die beworbene Matratze abgegeben wurden,
wie geschehen in der Anlage LHR 7 ersichtlich.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
Die Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.
Rechtsbehelfbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist be idem Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.
Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.
,
Text entfernt
abrufbar.
Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich nach Angaben der N GmbH um eine sog. „Wendematratze", wonach auf die eine Liegefläche den Härtegrad H2 und die andere Seite den Härtegrad H3 aufweise. Entsprechend heißt es in der Artikelbeschreibung u.a. wie folgt:
„Härtegrad H2 & H3
Kaltschaummatratze mit 7 Liegezonen und wendbarem Härtegrad H2&H3 zwei Härtegrade in einer Matratze H2&H3."
Wie unsere Mandantin kürzlich feststellen musste, sind die Angaben der N GmbH falsch. Entgegen dieser Angaben weisen beide Liegeflächen tatsächlich den identischen Härtegrad, nämlich den weicheren Härtegrad H2 auf. Dies wurde auch bereits gutachterlich bestätigt.
Ergänzend dazu möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Mandantin kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die N GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn T, Am L 00, 00000 T1 beim Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.09.2019, Az. 34 O 73/19 mit dem folgenden Inhalt erwirkt haben:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt,
2. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der folgenden Angaben
und/oder
2in1 Härtegrad H2&H3
und/oder
Punktelastischer und formstabiler Kaltschaum, 7-Zonen-Schnitt,
anpassbarer 2in1 Matratzengrad H2/H3 (Wendematratze)
und/oder
Durch eine spezielle Entwicklung des Kerns hat die Matratze 2 Härtegrade
(H2&H3). Sie müssen die Matratze wenden, um den Härtegrad zu wechseln.
und/oder
Zwei Härtegrade in einer Matratze
und/oder
Diese Matratze verfügt über einen anpassbaren Härtegrad. Je nach Vorliebe, kann dieser durch Wenden angepasst werden.
und/oder
Wir empfehlen die weichere H2-Seite für Menschen, die ein mittelfestes
Liegegefühl bevorzugen. Die H2-Seite ist für ein Körpergewicht bis zu 80 Kg
geeignet. Die H3-Seite ist fest und für Menschen mit einem Körpergewicht
bis zu 110 Kg geeignet.
und in den Anlagen LHR 3 und LHR 4 ersichtlich geschehen wenn die
beworbenen Matratzen tatsächlich diese Eigenschaften nicht aufweisen.
Den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf nebst den in Bezug genommenen Anlagen LHR 3 und LHR 4 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Das Landgericht Düsseldorf hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt. So sah es das Landgericht Düsseldorf als irreführend an, dass die Matratzen der Marke N mit auf den Liegeflächen unterschiedlichen Härtegraden beworben hat, da diese Behauptung unzutreffend ist. So konnten wir glaubhaft machen, dass entgegen der werblichen Angaben der N GmbH beide Liegeflächen den Härtegrad H 2 aufweisen. Der Beschluss ist nicht rechts- bzw. bestandskräftig.
Text entfernt
abrufbar.
Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich nach den Angaben in der Artikelbeschreibung um eine sog. „Wendematratze", wonach auf die eine Liegefläche den Härtegrad H2 und die andere Seite den Härtegrad H3 aufweise. Entsprechend heißt es in der Artikelbeschreibung u.a. wie folgt:
„Diese orthopädische Kaltschaummatratze ermöglicht durch 7 Liegezonen und einen anpassbaren Härtegrad bequemes Liegen in jeder Schlafposition
Härtegrad H2/H3Beliebig drehbar"
Wie unsere Mandantin kürzlich feststellen musste, sind diese Angaben in Bezug auf die Matratze der N GmbH falsch. Entgegendieser Angaben weisen beide Liegeflächen tatsächlich den identischen Härtegrad, nämlich den weicheren Härtegrad H2 auf. Dies wurde auch bereits gutachterlich bestätigt.
II.
Ergänzend dazu möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für unsere Mandantin kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die N GmbH, vertreten durch den-Geschäftsführer Herrn T, Am L 00, 00000 T1 beim Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vorn 26.09.2019, Az. 34 O 73/19 mit dem folgenden Inhalt erwirkt haben:
Der Antragsgegnerin wird in Kenntnis der Schutzschrift vom 06.09.2019 im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren
untersagt,
3. Der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
Im geschäftlichen Verkehr Matratzen anzubieten und / oder anbieten zu lassen und / oder zu bewerben und / oder bewerben zu lassen und dabei anzugeben, die Matratze habe auf den beiden Liegeflächen jeweils einen anderen Härtegrad, wie mittels der folgenden Angaben
und/oder
2in1 Härtegrad H2&H3
und/oder
Punktelastischer und formstabiler Kaltschaum, 7-Zonen-Schnitt,
anpassbarer 2in1 Matratzengrad H2/H3 (Wendematratze)
und/oder
Durch eine spezielle Entwicklung des Kerns hat die Matratze 2 Härtegrade
(H2&H3). Sie müssen die Matratze wenden, um den Härtegrad zu wechseln.
und/oder
Zwei Härtegrade in einer Matratze
und/oder
Diese Matratze verfügt über einen anpassbaren Härtegrad. Je nach Vorliebe, kann dieser durch Wenden angepasst werden.
und/oder
Wir empfehlen die weichere H2-Seite für Menschen, die ein mittelfestes
Liegegefühl bevorzugen. Die H2-Seite ist für ein Körpergewicht bis zu 80 Kg
geeignet. Die H3-Seite ist fest und für Menschen mit einem Körpergewicht
bis zu 110 Kg geeignet.
und in den Anlagen LHR 3 und LHR 4 ersichtlich geschehen wenn die
beworbenen Matratzen tatsächlich diese Eigenschaften nicht aufweisen.
Den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf nebst den in Bezug genommenen Anlagen LHR 3 und LHR 4 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Das Landgericht Düsseldorf hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt. So sah es das Landgericht Düsseldorf als irreführend an, dass die Matratzen der Marke N mit auf den Liegeflächen unterschiedlichen Härtegraden beworben hat, da diese Behauptung unzutreffend ist. So konnten wir glaubhaft machen, dass entgegen der werblichen Angaben der N GmbH beide Liegeflächen den Härtegrad H 2 aufweisen. Der Beschluss ist nicht rechts- bzw. bestandskräftig.
1b) - zurückgewiesen -
2. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.10.2019 in Gestalt des Antrags vom 30.10.2019 zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin zu 60 % und der Antragsgegnerin zu 40 % auferlegt.
Streitwert: 120.000,-- € (§ 51 Abs. 4 GKG)
Die weitergehenden Anträge der Antragstellerin im Hinblick auf ein vollumfängliches Verbot der Bekanntmachung von Beschlüssen durch die Antragsgegnerin ist nicht begründet.
Ein über den ursprünglichen Antrag vom 25.10.2019 hinausgehendes Verbot ergibt sich nicht aus §§ 3, 4 Nr. 4, 8 UWG.
Danach ist es grundsätzlich zulässig, im Wettbewerb wahre Tatsachenbehauptungen über den Mitbewerber mitzuteilen, auch wenn sie zu einer Geschäftsschädigung führen können. Denn auch wahre Tatsachenbehauptungen fallen in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG, weil und soweit sie Voraussetzung der Meinungsbildung sind. Allerdings ist zum Schutze der Interessen des betroffenen Mitbewerbers eine Interessenabwägung geboten. Zulässig sind wahre, aber geschäfts-schädigende Tatsachenbehauptungen daher nur, soweit ein sachlich berechtigtes Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf eine geschäftliche Entscheidung besteht. Andernfalls besteht die Gefahr einer unsachlichen und damit den Wettbewerb verfälschenden Beeinflussung der Kunden. Außerdem muss der Wettbewerber einen hinreichenden Anlass haben, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden, wobei jedoch die Aufklärung der Verbraucher ausreichend ist. Schließlich muss sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen halten. Die Verbreitung von Gerichtsentschei-
dungen mit Namen und Anschriften der Parteien setzt in der Regel den wegen wettbewerbswidriger Handlungen verurteilten Mitbewerber herab, sofern diese Maßnahme nicht zum Schutz der Verbraucher dringend geboten erscheint (Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG 37. Aufl. 2019, § 4 Rdn. 1.16).
Insbesondere kann es unlauter sein, wenn der Inhalt einer einstweiligen Verfügung zwar zutreffend wiedergegeben wird, aber nicht zu erkennen ist, dass die Beschlussverfügung ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Klägerin ergangen
war (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 4.12.2014 - 6 U 30/14, Scanner-Technologie, zit. nach juris, Tz. 12).
Nach diesen Maßstäben hat die Antragsgegnerin grundsätzlich das Recht, Abnehmer, bzw. Handelsplattformen über einen möglichen Wettbewerbsverstoß der Antragstellerin zu informieren. Die Antragstellerin hat in ihren Mails an die Plattformbetreiber die Beschlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 26.09.2019 zutreffend wiedergegeben. Die Kammer ist der Ansicht dass – anders als bei der Entscheidung
des OLG Frankfurt („Scanner-Technologie“), die eine Pressemitteilungen betraf - ein Anschreiben an die Plattformen nicht ohne Nennung des Mitbewerbers sinnvoll ist (Antrag zu 1b). Einerseits wendet sich die Antragsgegnerin mit einem Schreiben direkt an einzelne Adressaten, andererseits kann der Adressat nicht entsprechend prüfen und reagieren, lägen ihm die Daten nicht vor. Mit der Schutzschrift vom 6.9.2019 hatte die Antragstellerin auch die Gelegenheit des rechtlichen Gehörs.
Eine Güterabwägung im Sinne der dargestellten Erwägungen ergibt jedoch, dass die Antragsgegnerin hätte darauf hinweisen müssen, dass die Beschlussverfügung der Antragstellerin zum Zeitpunkt des Anschreibens noch nicht zugestellt worden ist (Antrag zu 1a).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.
Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.iustiz.de.