Unterlassungsverfügung: Werbung 'Wir kaufen Ihre defekte Windschutzscheibe für 150,00 €' untersagt
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Dortmund erließ einstweilig ohne mündliche Verhandlung eine Unterlassungsverfügung nach §§ 1, 13, 25 UWG i.V.m. §§ 937 II, 944 ZPO gegen die Antragsgegner. Es untersagte konkret die Bewerbung, defekte Windschutzscheiben für 150,00 € beim Austausch anzukaufen. Zur Durchsetzung wurden Ordnungsmittel bis zu 250.000 € bzw. Ordnungshaft angeordnet; außerdem wurden Kosten und Streitwert festgesetzt.
Ausgang: Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen bestimmte Werbeaussagen erlassen; Antrag der Klägerseite stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann in dringenden Fällen ohne vorherige mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung nach §§ 1, 13, 25 UWG i.V.m. §§ 937 II, 944 ZPO anordnen.
Eine einstweilige Unterlassungsverfügung kann sich konkret gegen einzelne Werbeaussagen richten und deren weitere Verwendung im geschäftlichen Verkehr untersagen.
Zur Durchsetzung einer Unterlassungsverfügung kann das Gericht Zwangsmittel, insbesondere Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft, sowie eine Höchstdauer der Verfügung festlegen.
Die Kosten des einstweiligen Verfahrens trägt regelmäßig der Unterlegene; der Streitwert ist für das Verfahren vom Gericht zu bestimmen.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
wird, weil dringlich, ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein gemäß §§ 1, 13, 25 UWG, §§ 937, II, 944 ZPO angeordnet:
1.
Den Antragsgegnern wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens
2 Jahre, untersagt
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbeankündigungen oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen zu werben mit den Angaben:
„Wir kaufen Ihre defekte Windschutzscheibe
für: 150.00 EUR
wenn sie bei uns gegen eine neue ausgetauscht wird!"
sowie
„Wir kaufen Ihre defekte Scheibe bei
Einbau einer neuen Windschutzscheibe
für 150,00 €"
und/oder
entsprechend diesen Ankündigungen zu verfahren.
2. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 15.000,-- € festgesetzt.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.