Festsetzung des Gegenstandswerts für Ablehnung eines Richters auf 15.600 €
KI-Zusammenfassung
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger beantragte die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG. Das Landgericht setzte den Gegenstandswert auf 15.600 € fest. Es führt aus, dass bei Verfahren über die Ablehnung eines Richters der Gegenstandswert dem Wert der Hauptsache entspricht und stützt sich dabei auf einschlägige Entscheidungen.
Ausgang: Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren wurde stattgegeben; Wert auf 15.600 € festgesetzt
Abstrakte Rechtssätze
Der Gegenstandswert ist auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen.
Bei Verfahren über die Ablehnung eines Richters entspricht der Gegenstandswert dem Gegenstandswert der Hauptsache.
Zur Begründung der Festsetzung kann das Gericht einschlägige Entscheidungen anderer Gerichte oder Kammern heranziehen.
Gegen einen Beschluss über die Festsetzung des Gegenstandswerts kann Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG nur eingelegt werden, wenn der Streitwert 200,00 € übersteigt; die Frist beträgt zwei Wochen nach Zustellung.
Tenor
wird der Gegenstandswert für das vorliegende Beschwerdeverfahren auf 15.600 € festgesetzt.
Gründe
Der Gegenstandswert war auf Antrag des Prozessbevollmächtigen der Kläger vom 24.05.2019 festzusetzen, § 33 Abs. 1 RVG.
Nach zutreffender Ansicht (vgl. Zöller/Herget, 32. Aufl., § 3 ZPO Rdn. 16 "Ablehnung eines Richters") entspricht der Gegenstandswert des Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Richters dem Gegenstandswert der Hauptsache. Zur weiteren Begründung kann auf die im Verfahren 3 T 462/18 ergangenen Beschlüsse des OLG Köln (10 W 2/19) und der Kammer Bezug genommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Antragsberechtigten Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt, § 33 Abs. 3 RVG. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt wird.
Aachen, 27.05.20193. Zivilkammer
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