Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
KI-Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Kammerbeschluss die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1843/11) nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde ohne Begründung erlassen. Dadurch wird die Sache in der materiellen Sache nicht geprüft. Der Nichtannahmebeschluss ist unanfechtbar.
Ausgang: Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; Nichtannahmebeschluss unanfechtbar.
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Nichtannahmebeschluss nicht zur Entscheidung annehmen.
Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar.
Ein Kammerbeschluss kann ohne schriftliche Begründung (Kammerbeschluss ohne Begründung) ergehen.
Zitiert von (1)
1 neutral
Vorinstanzen
vorgehend LG Wiesbaden, 17. Juni 2011, Az: 3 S 42/11, Urteil
nachgehend Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 17. Oktober 2017, Az: 38130/12, Entscheidung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.