Einstellung eines Normenkontrollverfahrens bzgl § 184b StGB nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung
KI-Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht stellte das Normenkontrollverfahren betreffend § 184b StGB ein, weil das vorlegende Gericht seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen hat. Die Einstellung erfolgte ohne inhaltliche Prüfung der verfassungsrechtlichen Frage. Das BVerfG stützt die Entscheidung auf seine einschlägige Rechtsprechung.
Ausgang: Normenkontrollverfahren eingestellt nach Rücknahme des Einleitungsantrags durch das vorlegende Gericht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Normenkontrollverfahren ist einzustellen, wenn der Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen wird.
Die Rücknahme des Vorlageantrags durch das vorlegende Gericht beseitigt den Fortgangsgrund des Verfahrens, sodass kein Anlass für eine materielle Entscheidung mehr besteht.
Das Bundesverfassungsgericht stellt Verfahren in solchen Fällen gemäß seiner ständigen Rechtsprechung ein und nimmt keine inhaltliche Prüfung der Vorlagefrage vor.
Die Einstellung erfolgt unabhängig von einer etwaigen materiellen Beurteilung der angegriffenen Norm, sobald der einleitende Antrag entfällt.
Vorinstanzen
vorgehend AG Augsburg, 23. Februar 2023, Az: 19 Ls 209 Js 104100/22, Vorlagebeschluss
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).