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BVerfG·2 BvL 4/23·27.09.2024

Einstellung eines Normenkontrollverfahrens bzgl § 184b StGB nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung

Öffentliches RechtVerfassungsrechtVerfassungsprozessrechtEingestellt

KI-Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren betreffend § 184b StGB ein, weil das vorlegende Gericht seinen Antrag zur Einleitung zurückgenommen hatte. Die Entscheidung folgt der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. 2 BvF 1/13). Es wurde keine materielle Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorgenommen. Das Verfahren endet damit ohne Substanzentscheidung.

Ausgang: Verfahren wegen Rücknahme des Einleitungsantrags durch das vorlegende Gericht eingestellt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird der Antrag, durch den ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet wurde, vom vorlegenden Gericht zurückgenommen, ist das Verfahren einzustellen.

2

Die Einstellung des Verfahrens aufgrund der Antragsrücknahme erfolgt ohne Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Norm.

3

Das Bundesverfassungsgericht kann in solchen Fällen auf seine frühere Rechtsprechung verweisen und das Verfahren entsprechend einstellen.

Vorinstanzen

vorgehend AG Schweinfurt, 30. Januar 2023, Az: 5 Ls 560 Js 2425/22, Vorlagebeschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).