Einstellung eines Normenkontrollverfahrens bzgl § 184b StGB nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung
KI-Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren betreffend § 184b StGB ein, weil das vorlegende Gericht seinen Antrag zur Einleitung zurückgenommen hatte. Die Entscheidung folgt der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. 2 BvF 1/13). Es wurde keine materielle Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorgenommen. Das Verfahren endet damit ohne Substanzentscheidung.
Ausgang: Verfahren wegen Rücknahme des Einleitungsantrags durch das vorlegende Gericht eingestellt.
Abstrakte Rechtssätze
Wird der Antrag, durch den ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet wurde, vom vorlegenden Gericht zurückgenommen, ist das Verfahren einzustellen.
Die Einstellung des Verfahrens aufgrund der Antragsrücknahme erfolgt ohne Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Norm.
Das Bundesverfassungsgericht kann in solchen Fällen auf seine frühere Rechtsprechung verweisen und das Verfahren entsprechend einstellen.
Vorinstanzen
vorgehend AG Schweinfurt, 30. Januar 2023, Az: 5 Ls 560 Js 2425/22, Vorlagebeschluss
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).