Einstellung eines Normenkontrollverfahrens bzgl § 184b StGB nach Antragsrücknahme
KI-Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht stellte ein Normenkontrollverfahren zu § 184b StGB ein, nachdem das vorlegende Gericht seinen Einleitungsantrag zurückgenommen hatte. Streitgegenstand war die Verfassungsmäßigkeit der Norm. Die Einstellung erfolgte mangels prozessualer Grundlage; eine materielle Prüfung der Norm fand nicht statt. Das BVerfG stützte sich auf seine frühere Rechtsprechung.
Ausgang: Verfahren zu § 184b StGB nach Rücknahme des Einleitungsantrags durch das vorlegende Gericht eingestellt
Abstrakte Rechtssätze
Die Rücknahme des Einleitungsantrags durch das vorlegende Gericht führt zur Einstellung des vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahrens.
Durch die Antragsrücknahme entfällt die prozessuale Grundlage des Verfahrens; deshalb wird keine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Norm vorgenommen.
Die Entscheidung über die Einstellung erfolgt nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn der Antragsteller die Einleitungsbefugnis zurücknimmt.
Die Einstellung des Verfahrens wegen Antragsrücknahme hat keinen Entschluss über die Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Norm zur Folge.
Vorinstanzen
vorgehend AG Buchen, 8. Februar 2023, Az: 1 Ls 1 Js 6298/21, Vorlagebeschluss
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).