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BVerfG·2 BvL 20/23·27.09.2024

Einstellung eines Normenkontrollverfahrens bzgl § 184b StGB nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung

VerfahrensrechtVerfassungsprozessrechtKonkrete NormenkontrolleEingestellt

KI-Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht stellte ein Normenkontrollverfahren zu § 184b StGB ein, nachdem das vorlegende Gericht seinen Antrag auf Vorlage zurückgenommen hatte. Streitgegenstand war, ob das Verfahren trotz Rücknahme fortgeführt werden muss. Das BVerfG folgen der ständigen Rechtsprechung und stellte das Verfahren ein, da die Verfahrensgrundlage wegfiel (vgl. 2 BvF 1/13).

Ausgang: Normenkontrollverfahren wegen Rücknahme des Vorlageantrags durch das vorlegende Gericht eingestellt

Abstrakte Rechtssätze

1

Nimmt das vorlegende Gericht den Antrag auf Vorlage einer Rechtsfrage zurück, ist das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren einzustellen.

2

Die Rücknahme des Vorlageantrags beseitigt die Verfahrensgrundlage für eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, sodass eine inhaltliche Entscheidung entfällt.

3

Die Einstellung des Verfahrens bei Antragsrücknahme folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvF 1/13) und bedarf keiner weiteren materiellen Nachprüfung des Zurücknahmegrundes.

Vorinstanzen

vorgehend AG München, 16. September 2023, Az: 853 Ls 476 Js 143928/21, Vorlagebeschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).