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Arbeitsgericht Bochum·3 Ca 808/17·10.10.2017

Urteil des ArbG Bochum: Klage abgewiesen, Kläger trägt Kosten (Streitwert €12.900)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtProzesskostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Bochum hat mit Urteil vom 11.10.2017 die Klage des Klägers abgewiesen. Im Tenor wurde festgelegt, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und der Streitwert auf 12.900,00 € festgesetzt wird. Der Entscheidungs- und Kosteninhalt ist im Tenor ausgewiesen; nähere Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Ausgang: Klage vor dem Arbeitsgericht Bochum abgewiesen; Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits; Streitwert 12.900,00 €.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Klage vollumfänglich abgewiesen, trägt der Kläger grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits, sofern das Gericht keine abweichende Kostenverteilung anordnet.

2

Das Gericht hat bei Entscheidung den Streitwert festzusetzen; dieser dient als Grundlage für Gebühren- und Kostenberechnung.

3

Der Tenor des Urteils enthält die verbindliche Entscheidung über Ergebnis, Kostenverteilung und Streitwert und begründet damit die prozessualen Rechtsfolgen.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

1)      Die Klage wird abgewiesen.

2)      Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3)      Der Streitwert wird auf 12.900,00 € festgesetzt.