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VGH·6 B 24.434 , 6 B 24.435 , 6 B 24.436 , 6 B 24.437·17.10.2024

Verfahrensverbindung und -einstellung – Festsetzung des Streitwerts

VerfahrensrechtVerwaltungsprozessrechtKostenrechtEingestellt

KI-Zusammenfassung

Der Verwaltungsgerichtshof verbindet vier Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung und stellt sie ein; die erstinstanzlichen Urteile werden unwirksam. Die Beklagte muss die Kosten in beiden Rechtszügen tragen; das Gericht hält die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für erforderlich. Für jedes Verfahren wird der Streitwert konkret festgesetzt.

Ausgang: Vier Verfahren verbunden und zur gemeinsamen Entscheidung eingestellt; Beklagte trägt die Kosten; Streitwerte festgesetzt

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann mehrere inhaltlich zusammenhängende Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbinden und diese anschließend einstellen, wodurch erstinstanzliche Urteile unwirksam werden können.

2

Bei Einstellung von Verfahren kann das Gericht die Kostenentscheidung treffen und die gesamten Verfahrenskosten einem Beteiligten auferlegen, wenn dies dem Ausgang des Verfahrens entspricht.

3

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren setzt voraus, dass die Hinzuziehung erforderlich war; das Gericht kann dies im Kostenbeschluss feststellen.

4

Das Gericht setzt für jedes Verfahren den Streitwert verbindlich fest; diese Streitwertfestsetzung bestimmt die gebühren- und kostenrechtlichen Folgen.

Tenor

I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und eingestellt. Die erstinstanzlichen Urteile sind unwirksam geworden.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen in sämtlichen Verfahren zu tragen. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war erforderlich.

III. Der Streitwert wird im Verfahren 6 B 24.434 auf 33.282,59 €, im Verfahren 6 B 24.435 auf 59.745,26 €, im Verfahren 6 B 24.436 auf 20.637,34 €, im Verfahren 6 B 24.437 auf 31.932,81 € festgesetzt.

Der Vorsitzende schließt die mündliche Verhandlung um 11:47 Uhr.