Berichtigung des Rubrums
KI-Zusammenfassung
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Rubrum eines früheren Beschlusses berichtigt: Statt 27. Januar 2020 lautet das Datum korrekt 27. Januar 2021. Gegenstand war ausschließlich die formelle Korrektur eines offensichtlichen Fehlers im Rubrum. Die Entscheidung ändert nicht die materiellen Entscheidungsgründe.
Ausgang: Berichtigung des Rubrums zugunsten der Änderung des Datums von 27.01.2020 auf 27.01.2021 stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Ein Berichtigungsbeschluss dient der Korrektur offenkundiger Schreib-, Übertragungs- oder Druckfehler im Rubrum einer gerichtlichen Entscheidung.
Die Berichtigung beschränkt sich auf förmliche Fehler im Rubrum und berührt nicht die materiellen Entscheidungsgründe des Beschlusses.
Die Korrektur des Datums in einem Rubrum ist zulässig, wenn das richtige Datum offensichtlich ist oder sich unzweifelhaft aus den Akten ergibt.
Ein Berichtigungsbeschluss erfordert keine inhaltliche Neubewertung der Sache, sondern stellt lediglich die formelle Richtigkeit der Entscheidungsniederschrift wieder her.
Vorinstanzen
VGH München, Bes, vom 2021-01-27, – 20 CS 20.2074
VG München, Bes, vom 2020-08-27, – M 26b S 20.486
Tenor
Das Rubrum des Beschlusses vom 27. Januar 2020 wird insoweit berichtigt, als es statt 27. Januar 2020
27. Januar 2021 heißen muss.