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Verwaltungsgericht Köln·7 K 4921/16·25.06.2018

Klage abgewiesen – Kostenentscheidung und 110%-Sicherheitsleistung

Öffentliches RechtAllgemeines VerwaltungsrechtVerwaltungsprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erhob beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Beklagte. Die Entscheidungstexte zur konkreten Sach- und Rechtslage sind im bereitgestellten Auszug nicht enthalten. Das Gericht wies die Klage ab und verurteilte die Klägerin zur Tragung der Verfahrenskosten. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar; eine Vollstreckung kann durch eine 110%-Sicherheitsleistung abgewendet werden.

Ausgang: Klage der Klägerin abgewiesen; Klägerin trägt die Verfahrenskosten; Urteil hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar mit 110%-Sicherheitsleistungsregelung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Klage abgewiesen, trägt regelmäßig die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens.

2

Das Verwaltungsgericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils hinsichtlich der Kosten anordnen.

3

Die Vollstreckung eines Urteils kann durch Sicherheitsleistung abgewendet werden; das Gericht kann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags festsetzen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.