VG Köln: Klage abgewiesen – Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit
KI-Zusammenfassung
Der Kläger hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben; das Gericht wies die Klage ab. In der Kostenentscheidung trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens, Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Vollstreckung kann durch Sicherheit in Höhe von 110 % abgewendet werden. Der vollständige Entscheidungsgrungangstext liegt nicht vor.
Ausgang: Klage des Klägers wird abgewiesen; Kläger trägt die Verfahrenskosten; Urteil vorläufig vollstreckbar, Vollstreckung durch 110-%-Sicherheit abwendbar.
Abstrakte Rechtssätze
Bei Abweisung der Klage trägt regelmäßig der Kläger die Kosten des Verwaltungsverfahrens.
Das Gericht kann in der Kostenentscheidung festhalten, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Ein Urteil kann hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vollstreckung kann durch Leistung einer gerichtlichen Sicherheit abgewendet werden.
Das Gericht kann die Höhe der erforderlichen Sicherheit prozentual zum Vollstreckungsbetrag bestimmen und Gegenseitigkeit bzw. gleichhohe Sicherheitsleistungen anordnen.
Zitiert von (1)
1 zustimmend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.