Beschluss VG Köln: Antrag abgelehnt – Kosten- und Streitwertentscheidung
KI-Zusammenfassung
Die Antragstellerin richtete einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln; das Gericht lehnte den Antrag im Beschluss vom 20.2.2018 ab. Aus dem Tenor ergibt sich weiter, dass die Antragstellerin die Verfahrenskosten zu tragen hat und der Streitwert auf 5.000 Euro festgesetzt wurde. Die Entscheidgründe sind nicht im vorliegenden Tenor enthalten.
Ausgang: Antrag der Antragstellerin vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt; Antragstellerin trägt die Verfahrenskosten; Streitwert 5.000 Euro festgesetzt.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Antrag vor dem Verwaltungsgericht ist abzuweisen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den begehrten Rechtsschutz nicht vorliegen.
Der Unterliegende trägt in der Regel die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, soweit das Gericht keine abweichende Kostenregelung trifft.
Das Verwaltungsgericht setzt den Wert des Streitgegenstandes fest; diese Festsetzung ist maßgeblich für die Ermittlung der Gebühren und Kostenfolgen.
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.