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Verwaltungsgericht Köln·3 L 1043/04·27.04.2004

Beschluss des VG Köln: Antrag abgelehnt, Kosten auferlegt, Streitwert 2.000 EUR

Öffentliches RechtAllgemeines VerwaltungsrechtVerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Antragstellerin richtete einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht lehnte den Antrag mit Beschluss ab und verpflichtete die Antragstellerin zur Tragung der Verfahrenskosten. Der Streitwert wurde auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Aus dem vorliegenden Auszug sind die Entscheidungsgründe nicht ersichtlich.

Ausgang: Antrag der Antragstellerin abgelehnt; Antragstellerin trägt die Kosten; Streitwert 2.000,00 EUR festgesetzt

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Verwaltungsgericht kann einen Antrag durch Beschluss ablehnen.

2

Bei Ablehnung eines Antrags kann das Gericht der unterliegenden Partei die Kosten des Verfahrens auferlegen.

3

Das Gericht setzt im Beschluss den Streitwert für das Verfahren fest, der für Gebühren- und Kostenentscheidungen maßgeblich ist.

4

Aus dem bloßen Tenor eines Beschlusses können ohne zugängliche Entscheidungsgründe keine weitergehenden rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen werden.

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.