Anordnung einer Drittstellenauskunft beim BZSt nach §92 AO (beschränkt auf §24c KWG-Daten)
KI-Zusammenfassung
Die Antragstellerin und Vollstreckungsgläubigerin beantragte die Einholung einer Drittstellenauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern. Das Verwaltungsgericht Köln stattgab dem Antrag und ordnete die Auskunft nach § 92 Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 AO an, beschränkt auf die in § 24c Abs. 1 KWG bestimmten Daten. Zur Durchführung wurde ein Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO beauftragt.
Ausgang: Antrag auf Einholung einer Drittstellenauskunft beim BZSt nach § 92 Abs. 8 AO beschränkt auf § 24c Abs. 1 KWG-Daten stattgegeben; Durchführung durch Gerichtsvollzieher beauftragt
Abstrakte Rechtssätze
Eine Drittstellenauskunft kann beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 92 Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 AO angeordnet werden, um Informationen zur Durchsetzung vollstreckungsrechtlicher Ansprüche zu erlangen.
Die angeordnete Drittstellenauskunft ist auf die nach § 24c Abs. 1 KWG bestimmten Daten zu beschränken.
Die praktische Durchführung einer nach § 92 AO angeordneten Drittstellenauskunft kann einem Gerichtsvollzieher übertragen werden; hierfür gelten die Regelungen des § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
Tenor
Auf den Antrag der Antragstellerin und Vollstreckungsgläubigerin vom 1. Juni 2023 wird beim Bundeszentralamt für Steuern eine Drittstellenauskunft nach § 92 Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) eingeholt. Die Auskunft ist auf die in § 24c Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) bestimmten Daten beschränkt.
Mit der Durchführung der Drittstellenauskunft wird Herr Gerichtsvollzieher V., O.-straße 0, 00000 G., beauftragt. Die Durchführung der Drittstellenauskunft durch den Gerichtsvollzieher richtet sich nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, Beschwerde eingelegt werden über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet, falls das beschließende Gericht ihr nicht abhilft.
Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist schriftlich bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, eingeht. In Streitigkeiten über Kosten, Gebühren und Auslagen ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Auf die ab dem 1. Januar 2022 unter anderem für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts geltende Pflicht zur Übermittlung von Schriftstücken als elektronisches Dokument nach Maßgabe der §§ 55a, 55d Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) wird hingewiesen.
Im Beschwerdeverfahren müssen sich die Beteiligten durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen; dies gilt auch für die Einlegung der Beschwerde und für die Begründung. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die die Befähigung zum Richteramt besitzen, für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts auch eigene Beschäftigte oder Beschäftigte anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit Befähigung zum Richteramt zugelassen. Darüber hinaus sind die in § 67 Abs. 4 der VwGO im Übrigen bezeichneten ihnen kraft Gesetzes gleichgestellten Personen zugelassen.