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Verwaltungsgericht Düsseldorf·6 K 5646/20·09.09.2025

Vergleich: Beschilderung zur LKW-Verkehrsführung wegen Lärm- und Planungsanhaltspunkten

Öffentliches RechtStraßenverkehrsrechtImmissionsschutzrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf regt einen Vergleich an, den die Parteien schließen. Die Beklagte verpflichtet sich, die V.-Straße 00–01 so zu beschildern, dass LKW-Verkehr der anliegenden Grundstücke über die V.-Straße und nicht über die S.-Straße fährt. Die Beklagte kann den Vergleich binnen eines Monats widerrufen; die Kosten tragen beide Seiten je zur Hälfte. Das Gericht wies auf mögliche Überschreitungen der 16. BImSchV und planungsrechtliche Vorgaben hin.

Ausgang: Vergleich; Beklagte verpflichtet zur Beschilderung zugunsten Verlagerung des LKW-Verkehrs, Widerrufsvorbehalt und hälftige Kostenverteilung

Abstrakte Rechtssätze

1

Verwaltungsgerichte können im Rahmen der mündlichen Verhandlung Parteien zu einem Vergleich anregen und diesen protokollieren; ein so geschlossener Vergleich kann die Behörde verpflichten, konkret bezeichnete verkehrsrechtliche Maßnahmen zu treffen.

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Erreicht oder überschreitet Umgebungslärm nach der 16. BImSchV die Grenzwerte, sprechen diesbezügliche Anhaltspunkte dafür, dass die Behörde in eine Abwägungs- und Ermessensentscheidung eintreten muss.

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Bei Verkehrsbeschilderungen ist zu prüfen, ob Formulierungen wie ‚LKW-Durchgangsverbot mit Anlieger frei‘ die Beschränkungswirkung einschränken; unklare oder missverständliche Verkehrszeichen können die Erforderlichkeit weitergehender verkehrsrechtlicher Maßnahmen begründen.

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Ein Verwaltungsvergleich kann Widerrufsvorbehalte enthalten; die Wirksamkeit und Dauer behördlicher Verpflichtungen im Vergleich bedarf der Prüfung, ob die Behörde ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.

Tenor

Die Beklagte verpflichtet sich, den V.-straße 00 bis 01 so zu beschildern, dass der von den dort anliegenden Grundstücken ausgelöste LKW-Verkehr nicht über die S.-straße an- und abfahren darf, sondern lediglich über den V.-straße.

Die Beklagte kann diesen Vergleich innerhalb von einem Monat, gerechnet ab dem heutigen Tage, durch Eingang eines Schriftsatzes bei Gericht widerrufen.

Beide Seiten tragen die Kosten des vergleichsweise erledigten Rechtsstreits und dieses mehrwertlosen Vergleichs je zur Hälfte.

Rubrum

1

Der Vorsitzende eröffnet die mündliche Verhandlung, zu deren Gegenstand er die beigezogenen Verwaltungsvorgänge macht.

2

Der Vorsitzende erstattet den Sachbericht.

3

Die Sach- und Rechtslage wird mit den Erschienenen eingehend erörtert.

4

Die Verhandlung wird kurz unterbrochen und sodann fortgesetzt.

5

Der Vorsitzende weist auf das Folgende hin:

6

Die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV dürften am Haus der Kläger am Tage erreicht und in der Nacht überschritten sein. Deswegen spricht vieles dafür, dass die Beklagte in eine Abwägungs- und Ermessensentscheidung eintreten muss. Nach Aktenlage dürften sich eine Reihe von Anhaltspunkten dafür ergeben, dass dieser Ermessensspielraum bislang entweder gar nicht oder nur unzureichend ausgefüllt worden ist. Hierfür wird darauf verwiesen, dass die Bebauungspläne für das Gewerbegebiet, und zwar sowohl für den alten als auch für den neuen Teil, Vorgaben für die Imessionsminderung des Wohngebiets vorgeben, in dem das klägerische Haus belegen ist. Zudem sieht der Bebauungsplan für das Wohngebiet R. einen Lärmschutzwall vor. Schließlich weist das Gericht darauf hin, dass die bisherige Regelung „LKW-Durchgangsverbot mit Anlieger frei“ straßenverkehrsrechtlich nicht eindeutig sein könnte.

7

Vor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten zur vergleichsweisen Beilegung des Rechtsstreits auf Anregung des Gerichts den folgenden

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V e r g l e i c h

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Die Beklagte verpflichtet sich, den V.-straße 00 bis 01 so zu beschildern, dass der von den dort anliegenden Grundstücken ausgelöste LKW-Verkehr nicht über die S.-straße an- und abfahren darf, sondern lediglich über den V.-straße.

11

Die Beklagte kann diesen Vergleich innerhalb von einem Monat, gerechnet ab dem heutigen Tage, durch Eingang eines Schriftsatzes bei Gericht widerrufen.

12

Beide Seiten tragen die Kosten des vergleichsweise erledigten Rechtsstreits und dieses mehrwertlosen Vergleichs je zur Hälfte.

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Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.

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Für den Fall des Widerrufs beantragen die Kläger und ihr Prozessbevollmächtigter,

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die Beklagte zu verpflichten, ein ausnahmsloses LKW-Durchfahrtsverbot auf der S.-straße in Z. am Kreisverkehr anzuordnen, also ohne das Zusatzzeichen „Anlieger frei“,

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hilfsweise

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die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die S.-straße für den LKW-Verkehr zu sperren.

18

Die Vertreter der Beklagten beantragen,

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die Klage abzuweisen.

20

Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.

21

Die Beteiligten verhandeln zu den gestellten Anträgen.

22

Nachdem das Wort nicht mehr gewünscht wird, schließt der Vorsitzende im allseitigen Einvernehmen die mündliche Verhandlung.

23

Es ergeht der sogleich verkündete

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B e s c h l u s s

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Eine Entscheidung wird zugestellt.