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Verwaltungsgericht Düsseldorf·4 L 2777/01·14.11.2001

Beschluss VG Düsseldorf: Antrag abgelehnt, Kosten auferlegt, Streitwert festgesetzt

Öffentliches RechtAllgemeines VerwaltungsrechtVerwaltungsprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Antragsteller stellten beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag, über den mit Beschluss vom 15.11.2001 entschieden wurde. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Antragsteller wurden zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet; der Streitwert wurde auf 5.250 DM festgesetzt. Ausführliche Entscheidgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Ausgang: Antrag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt; Kosten dem Antragsteller auferlegt; Streitwert auf 5.250 DM festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein vor dem Verwaltungsgericht gestellter Antrag kann durch Beschluss abgelehnt werden.

2

Die Kosten des Verfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei; das Gericht kann die Antragsteller zur Kostenübernahme verpflichten.

3

Das Verwaltungsgericht ist befugt, im Beschluss den Streitwert des Verfahrens festzusetzen.

4

Der Tenor eines Beschlusses bestimmt verbindlich den Verfahrensausgang und die prozessualen Folgen, auch wenn im Auszug die Entscheidgründe nicht wiedergegeben sind.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 5.250,- DM festgesetzt.

Rubrum

1

Der Antrag wird abgelehnt.

2

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

3

Der Streitwert wird auf 5.250,- DM festgesetzt.