Themis
Anmelden
Verwaltungsgericht Arnsberg·2 L 2871/17.A·06.12.2017

Beschluss: Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutzes und Kostenentscheidung

Öffentliches RechtVerwaltungsprozessrechtVorläufiger RechtsschutzAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Antragsteller beantragte beim Verwaltungsgericht Arnsberg vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht lehnte den Antrag durch Beschluss ab. Ferner wurden dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt; zugleich stellte das Gericht fest, dass für das Verfahren keine Gerichtskosten erhoben werden. Eine weitere Begründung ergibt sich aus dem Tenor nicht.

Ausgang: Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt; Antragsteller trägt Verfahrenskosten, Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kann durch Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnt werden.

2

Bei Ablehnung des Antrags kann das Gericht dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegen.

3

Das Gericht kann in der Kostenentscheidung zugleich feststellen, dass für das Verfahren keine Gerichtskosten erhoben werden.

4

Die Entscheidung über vorläufigen Rechtsschutz und über die Kostentragung kann bereits in einem Beschluss getroffen werden.

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzeswird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.