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OLG Stuttgart 20. Zivilsenat·20 Kap 1/08·15.11.2016

Musterverfahren beendet wegen Rücknahme sämtlicher Klagen; Verkündigungstermin aufgehoben

VerfahrensrechtZivilprozessrechtMusterverfahrenEingestellt

KI-Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellt fest, dass das Musterverfahren beendet ist, weil sämtliche Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren zurückgenommen wurden. Aufgrund der Verfahrensbeendigung hebt das Gericht den für die Verkündung vorgesehenen Termin auf. Es sind keine weiteren Verfahrenshandlungen erforderlich.

Ausgang: Musterverfahren wegen Rücknahme sämtlicher Klagen beendet und Verkündigungstermin aufgehoben

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Musterverfahren endet, wenn sämtliche in den ausgesetzten Ausgangsverfahren erhobenen Klagen zurückgenommen werden.

2

Die Rücknahme der Klagen in den Ausgangsverfahren macht weitere Verfahrenshandlungen im zugehörigen Musterverfahren entbehrlich.

3

Bei Beendigung des Verfahrens kann das Gericht bereits angesetzte Termine zur Verkündung einer Entscheidung aufheben.

4

Die Beendigung eines Verfahrens durch Klagerücknahme ist durch Beschluss der zuständigen Kammer zu dokumentieren.

Zitiert von (3)

3 zustimmend

Tenor

1. Das Musterverfahren ist beendet.

2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.02.2017 wird aufgehoben.

Gründe

1

Das Musterverfahren ist beendet. Sämtliche Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren wurden zurückgenommen.