Themis
Anmelden
OLG Stuttgart 2. Zivilsenat·2 U 95/14·19.11.2014

Unterlassungsanspruch wegen fehlendem Impressum in Plattform‑Profil abgewiesen

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtInternetrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Beklagte verlangte, dem Kläger zu untersagen, in seinem Profil auf der Internetplattform Y kein Impressum zu führen. Zur Frage, ob ein Unterlassungsanspruch wegen fehlendem Impressum besteht, stellte das OLG Stuttgart die erstinstanzliche Entscheidung auf. Es stellte fest, dass ein solcher Anspruch nicht besteht und der Beklagte die Kosten trägt.

Ausgang: Unterlassungsanspruch wegen fehlendem Impressum in Profil als unbegründet abgewiesen; Beklagter trägt Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Unterlassungsanspruch gegen einen Nutzer wegen des Fehlens eines Impressums in dessen Profil auf einer Internetplattform besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Anspruch erfüllt sind.

2

Fehlen die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen oder die substantiierten Darlegungen des Anspruchstellers, ist ein Unterlassungsanspruch abzuweisen.

3

Die Feststellung, dass kein Unterlassungsanspruch besteht, ist zulässig, wenn sich aus dem Vorbringen ergibt, dass die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht begründet sind.

4

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; dies gilt regelmäßig für beide Instanzen, wenn das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wird und der Beklagte unterliegt.

Vorinstanzen

vorgehend LG Stuttgart, 27. Juni 2014, 11 O 51/14, Urteil

Tenor

1. Unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung wird festgestellt, dass der Beklagte gegen den Kläger keinen Anspruch hat, wonach Letzterer es zu unterlassen hat, im Rahmen seines Profils bei der Internetplattform Y... kein Impressum vorzuhalten.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Streitwert für beide Instanzen: 10.000,00 €.