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OLG Stuttgart 10. Zivilsenat·10 U 41/17·16.07.2017

Vergleich geschlossen nach Inaugenscheinnahme der Dashcam-Aufzeichnung

ZivilrechtDeliktsrechtSchadenersatzrecht (Verkehrsunfall)Sonstig

KI-Zusammenfassung

Die Parteien schlossen nach vorgespielter und genehmigter Inaugenscheinnahme einer Dashcam-Aufzeichnung einen Prozessvergleich. Die Beklagten verpflichten sich, an den Kläger 1.131,69 € zu zahlen; damit sind alle streitgegenständlichen Ansprüche erledigt. Das Gericht setzte den Streitwert fest und regelte die Kostenverteilung; der Vergleich hat keinen Mehrwert.

Ausgang: Prozessvergleich: Beklagte zahlen 1.131,69 €; alle streitgegenständlichen Ansprüche sind erledigt; Kostenverteilung und Einigungsgebühr geregelt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Prozessvergleich beendet das Verfahren hinsichtlich der vereinbarten Ansprüche und führt zur Erledigung dieser Ansprüche.

2

Die Parteien können im Vergleich eine abweichende Verteilung der Prozesskosten und die Regelung der Einigungsgebühr treffen; das Gericht trägt diese Vereinbarung in den Vergleich ein.

3

Die Inaugenscheinnahme bzw. das Vorspielen eines Beweismittels kann Anlass für einen Vergleichsabschluss sein, ohne dass hierdurch prozessrechtliche Voraussetzungen berührt werden.

4

Das Gericht bestimmt im Rahmen des Vergleichs den Streitwert für das Berufungsverfahren; ein gerichtlicher Vermerk kann feststellen, dass der Vergleich keinen Mehrwert begründet.

Relevante Normen
§ 7 Abs 1 StVG§ 7 Abs 2 StVG

Vorinstanzen

vorgehend LG Rottweil, 20. Februar 2017, 1 O 104/16, Urteil

Tenor

Prozessvergleich:

1. Die Beklagten verpflichten sich als Gesamtschuldner, an den Kläger weitere 1.131,69 € zu zahlen.

2. Damit sind alle streitgegenständlichen Ansprüche erledigt.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 4/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/5 mit Ausnahme der Einigungsgebühr, die jede Partei bei sich behält.

Laut vorgespielt und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 5.867,36 €. Der Vergleich hat keinen Mehrwert.