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Oberverwaltungsgericht NRW·5 A 1218/22·15.09.2024

OVG NRW (Beschluss) – Beschwerde wird nicht abgeholfen (5 A 1218/22)

Öffentliches RechtAllgemeines VerwaltungsrechtVerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (5 A 1218/22) hat am 16.9.2024 in einem Beschluss über eine Beschwerde entschieden. Im vorliegenden Dokument ist ausschließlich der Tenor enthalten: «Der Beschwerde wird nicht abgeholfen». Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben, sodass aus dem Text keine weiteren inhaltlichen Feststellungen möglich sind.

Ausgang: Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW als unbegründet abgewiesen; der Beschwerde wurde nicht abgeholfen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Tenorformel »Der Beschwerde wird nicht abgeholfen« weist aus, dass das erhobene Rechtsmittel in der Sache keinen Erfolg hat.

2

Aus dem bloßen Tenor eines Beschlusses lassen sich ohne ergänzende Entscheidungsgründe keine verallgemeinerbaren materiell-rechtlichen Grundsätze ableiten.

3

Ein oberverwaltungsgerichtlicher Beschluss kann durch Tenor die Beschwerde abweisen; die nähere Begründung bleibt dem Entscheidungs- oder Geschäftstext vorbehalten.

Vorinstanzen

Verwaltungsgericht Köln, 13 K 326/21

Tenor

Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.