OVG NRW (Beschluss) – Beschwerde wird nicht abgeholfen (5 A 1218/22)
KI-Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (5 A 1218/22) hat am 16.9.2024 in einem Beschluss über eine Beschwerde entschieden. Im vorliegenden Dokument ist ausschließlich der Tenor enthalten: «Der Beschwerde wird nicht abgeholfen». Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben, sodass aus dem Text keine weiteren inhaltlichen Feststellungen möglich sind.
Ausgang: Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW als unbegründet abgewiesen; der Beschwerde wurde nicht abgeholfen.
Abstrakte Rechtssätze
Die Tenorformel »Der Beschwerde wird nicht abgeholfen« weist aus, dass das erhobene Rechtsmittel in der Sache keinen Erfolg hat.
Aus dem bloßen Tenor eines Beschlusses lassen sich ohne ergänzende Entscheidungsgründe keine verallgemeinerbaren materiell-rechtlichen Grundsätze ableiten.
Ein oberverwaltungsgerichtlicher Beschluss kann durch Tenor die Beschwerde abweisen; die nähere Begründung bleibt dem Entscheidungs- oder Geschäftstext vorbehalten.
Vorinstanzen
Verwaltungsgericht Köln, 13 K 326/21
Tenor
Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.