Beschluss OVG NRW (5 A 1217/22): Beschwerde wird nicht abgeholfen
KI-Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss vom 16.9.2024 (Az. 5 A 1217/22) der Beschwerde nicht abgeholfen. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (13 K 208/20) in der angefochtenen Fassung bestehen. Der veröffentlichte Tenor enthält keine weitergehenden Entscheidungsgründe.
Ausgang: Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW wird durch Beschluss nicht abgeholfen; angefochtene Entscheidung bleibt bestehen
Abstrakte Rechtssätze
Der Tenor “Der Beschwerde wird nicht abgeholfen” führt zur Bestätigung der angefochtenen Entscheidung; die Beschwerde bleibt erfolglos.
Ein Beschluss, mit dem dem Rechtsmittel nicht abgeholfen wird, ersetzt keine ausführliche Entscheidungsbegründung; aus dem reinen Tenor lassen sich keine weitergehenden rechtlichen Feststellungen ableiten.
Wird einer Beschwerde nicht abgeholfen, ist das Rechtsmittel in der Sache nicht begründet und die Entscheidung der Vorinstanz bleibt wirksam.
Vorinstanzen
Verwaltungsgericht Köln, 13 K 208/20
Tenor
Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.