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Oberverwaltungsgericht NRW·16 F 20/00·30.10.2000

Entbindung eines ehrenamtlichen Richters vom Amt am OVG NRW

Öffentliches RechtBeamtenrechtGerichtsverfassungsrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss (Az. 16 F 20/00, 31.10.2000) Herrn W. W. von seinem Amt als ehrenamtlicher Richter entbunden. Der Tenor enthält die formelle Anordnung der Entbindung; im vorliegenden Auszug sind keine Entscheidungsgründe enthalten. Es handelt sich um eine dienstrechtsbezogene Gerichtsentscheidung.

Ausgang: Beschluss des OVG NRW, wonach der ehrenamtliche Richter W. W. von seinem Amt entbunden wird

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Oberverwaltungsgericht kann durch Beschluss einen ehrenamtlichen Richter von seinem Amt entbinden.

2

Die Entbindung vom Richteramt bedarf einer ausdrücklichen gerichtlichen Entscheidung, die im Tenor des Beschlusses zu verfügen ist.

3

Der formale Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Entbindungsentscheid auch dann wirksam, wenn die Entscheidungsgründe im Tenor-Auszug nicht wiedergegeben sind.

Tenor

Herr W. W. , In den Birken 55, 45711 D. , wird von seinem Amt eines ehrenamtlichen Richters bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entbunden.