Entbindung eines ehrenamtlichen Richters vom Amt am OVG NRW
KI-Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss (Az. 16 F 20/00, 31.10.2000) Herrn W. W. von seinem Amt als ehrenamtlicher Richter entbunden. Der Tenor enthält die formelle Anordnung der Entbindung; im vorliegenden Auszug sind keine Entscheidungsgründe enthalten. Es handelt sich um eine dienstrechtsbezogene Gerichtsentscheidung.
Ausgang: Beschluss des OVG NRW, wonach der ehrenamtliche Richter W. W. von seinem Amt entbunden wird
Abstrakte Rechtssätze
Ein Oberverwaltungsgericht kann durch Beschluss einen ehrenamtlichen Richter von seinem Amt entbinden.
Die Entbindung vom Richteramt bedarf einer ausdrücklichen gerichtlichen Entscheidung, die im Tenor des Beschlusses zu verfügen ist.
Der formale Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Entbindungsentscheid auch dann wirksam, wenn die Entscheidungsgründe im Tenor-Auszug nicht wiedergegeben sind.
Tenor
Herr W. W. , In den Birken 55, 45711 D. , wird von seinem Amt eines ehrenamtlichen Richters bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entbunden.