Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis bei Zulassungsantrag der Rechtsbeschwerde gewährt
KI-Zusammenfassung
Der Betroffene beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil die Frist zur Stellung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde versäumt wurde. Er machte glaubhaft, dass sein Verteidiger trotz rechtzeitiger Beauftragung den Antrag nicht fristgerecht gestellt habe. Das OLG Köln gewährte die Wiedereinsetzung mangels Verschuldens des Betroffenen und wies auf die einmonatige Begründungsfrist sowie die erforderliche Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt hin.
Ausgang: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Frist zum Zulassungsantrag stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn die Versäumung einer prozessualen Frist ohne Verschulden der betroffenen Partei erfolgt ist.
Die glaubhafte Versicherung des Verteidigers kann ausreichen, um das Fehlen eines Verschuldens der Partei bei fristgerechter Beauftragung und anschließendem Versäumnis nachzuweisen.
Mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses beginnt die Frist zur Begründung des Zulassungsantrags; die Begründung muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet oder zu Protokoll erklärt werden.
Die Erklärung der Begründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle stellt eine zulässige Alternative zur schriftlichen Unterzeichnung dar.
Tenor
Dem Betroffenen wird auf seinen Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 22. April 1983 gewährt.
Rubrum
G r ü n d e :Der Betroffene hat durch anwaltliche Versicherung seines Verteidigers glaubhaft gemacht, daß es dieser trotz rechtzeitiger Beauftragung unterlassen hat, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde fristgerecht stellen. An der Versäumung dr Frist trifft den Betroffenen deshalb kein Verschulden, so daß ihm die beantragte Wiedereinsetzung zu gewähren ist.Der Betroffene wird darauf hingewiesen, daß mit der Zustellung dieses Beschluesses die Frist von einem Monat zur Begründung des Zulassungsantrages zu laufen beginnt. Der die Begründung entahltende Schriftsatz muß von dem Verteidiger oder einem anderen Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Auch kannd ie Begründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln erklärt werden.