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Oberlandesgericht Köln·Ss 440/98 B - 254 B -·01.10.1998

Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen AG-Urteil als unbegründet verworfen

VerfahrensrechtStrafprozessrechtKostenrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Der Betroffene richtete eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Düren. Das Oberlandesgericht Köln verwarf die Rechtsbeschwerde als unbegründet, da die Nachprüfung auf Grundlage der Begründung keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergab. Zudem wurden dem Betroffenen die Kosten des Rechtsmittels auferlegt. Die Entscheidung beruht auf fehlender Darlegung entscheidungserheblicher Rechtsfehler.

Ausgang: Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des AG Düren als unbegründet verworfen; Kosten dem Betroffenen auferlegt

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet, wenn die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf Grund der vorgebrachten Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergibt.

2

Die Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt aufgrund der Begründung der Rechtsbeschwerde; ohne darlegungsfähige Hinweise auf einen entscheidungserheblichen Rechtsfehler ist die Rechtsbeschwerde zu verwerfen.

3

Hat die Rechtsbeschwerde keinen Erfolg, so hat der Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Düren vom 26. Mai 1998 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.