Berufung: Beklagter zur Zahlung weiterer 7.500 DM nebst Zinsen verurteilt
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin legte Berufung gegen das Schlussurteil des Landgerichts Köln ein. Das Oberlandesgericht Köln änderte das Urteil ab und verurteilte den Beklagten zur Zahlung weiterer 7.500,00 DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 19. Mai 1998. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Entscheidungstext enthält neben dem Tenor keine weiteren Ausführungen.
Ausgang: Berufung der Klägerin teilweise stattgegeben; Beklagter zur Zahlung weiterer 7.500 DM nebst 4 % Zinsen seit 19.05.1998 verurteilt, Kosten trägt der Beklagte, Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Das Berufungsgericht kann das Schlussurteil der Vorinstanz abändern und der Berufung teilweise stattgeben, soweit die Voraussetzungen für weitergehende Zahlungsansprüche vorliegen.
Ein im Teilanerkenntnisurteil bereits tituliertes Betragsverhältnis schließt nicht aus, dass das Berufungsgericht darüber hinaus weitere Zahlungen zuspricht.
Die Kostenentscheidung folgt regelmäßig dem Unterliegen; das Berufungsgericht kann im Tenor anordnen, dass die Kosten der unterliegende Partei aufzuerlegen sind.
Urteile können als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die Zwangsvollstreckung trotz laufender Rechtsmittel ermöglicht wird.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlußurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. September 1998 - 22 0 178/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den im Teilanerkentnisurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27. August 1998 titulierten Betrag hinaus weitere 7.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Mai 1998 zu zahlen.
Die Kosten der Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.