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Oberlandesgericht Köln·5 U 78/11·03.10.2011

Berufung zurückgenommen – Klägerin für Rechtsmittel für verlustig erklärt; Kosten auferlegt

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin nahm ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurück. Das Oberlandesgericht Köln erklärte sie des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und auferlegte ihr die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Berufungsstreitwert wurde mit 26.597,74 € festgesetzt. Die Entscheidung erfolgte im Beschlussverfahren.

Ausgang: Berufung wurde zurückgenommen; Klägerin für das eingelegte Rechtsmittel für verlustig erklärt und zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilt

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurücknahme der Berufung durch den Berufungskläger kann dazu führen, dass diesem die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt werden.

2

Das Gericht kann den Rechtsmittelführer des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklären, wenn die Verfahrenslage dies rechtfertigt.

3

Bei Zurücknahme der Berufung ist der Berufungsstreitwert für Zwecke der Kostenfestsetzung festzustellen.

4

Über Kostenfolgen und eine etwaige Verlustigerklärung entscheidet das Berufungsgericht im Beschlussverfahren.

Vorinstanzen

Landgericht Aachen, 14 O 877/10

Tenor

Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahren auferlegt, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 877/10 – zurückgenommen hat.

Sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Berufungsstreitwert: 26.597,74 €