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Oberlandesgericht Köln·2 Wx 37/96·14.11.1996

Weitere Beschwerde zurückgewiesen; Kosten auferlegt

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Köln weist die weitere Beschwerde zurück und auferlegt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens dem Beteiligten zu 2). Streitgegenstand war die Überprüfung einer vorinstanzlichen Entscheidung durch die weitere Beschwerde. Das Gericht erklärt das Rechtsmittel für unbegründet; eine detaillierte Begründung ergibt sich nicht aus dem Tenor.

Ausgang: Weitere Beschwerde als unbegründet abgewiesen; außergerichtliche Kosten dem Beteiligten zu 2) auferlegt

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine weitere Beschwerde wird zurückgewiesen, wenn das Rechtsmittel keine durchgreifenden Gründe gegen die angefochtene Entscheidung vorträgt.

2

Die außergerichtlichen Kosten eines Beschwerdeverfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

3

Die Kostenentscheidung kann im Tenor eines Beschlusses abschließend geregelt werden und begründet die Kostenpflicht des Unterlegenen.

4

Die Zurückweisung eines Rechtsmittels allein begründet die Unbegründetheit des Beschwerdevorbringens und die daraus folgende Kostenfolge.

Zitiert von (2)

2 zustimmend

Vorinstanzen

Landgericht Köln, 11 T 39/95

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.