Themis
Anmelden
Oberlandesgericht Köln·2 W 17/93·07.02.1993

Verwerfung der sofortigen weiteren Beschwerde der Schuldner (2 W 17/93)

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Die Schuldner erhoben eine sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Köln. Das Oberlandesgericht Köln verwirft diese Beschwerde als unzulässig und legt die Kosten des Verfahrens den Schuldnern auf. Der Beschluss betrifft die Zulässigkeit des Rechtsmittels und die daran geknüpfte Kostenfolge.

Ausgang: Sofortige weitere Beschwerde der Schuldner als unzulässig verworfen; Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die sofortige weitere Beschwerde ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen; fehlen diese, kann die Beschwerde als unzulässig verworfen werden.

2

Wird ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen, kann das Gericht dem Unterlegenen die Kosten des Verfahrens auferlegen.

3

Das Beschwerdegericht entscheidet über die Zulässigkeit und die kostenrechtlichen Folgen eines eingelegten Rechtsmittels.

Vorinstanzen

Landgericht Köln, 12 T 279/92

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuld­ner gegen den Beschluß der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04. Januar 1993 - 12 T 279/92 - wird als unzulässig verwor­fen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde haben die Schuldner zu tragen.