Sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen LG-Beschluss zurückgewiesen
KI-Zusammenfassung
Die Gläubigerin erhob eine sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Bonn (4 T 323/91). Das Oberlandesgericht Köln wies die Beschwerde zurück. Zudem wurde die Gläubigerin zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Entscheidung bestätigt damit den angefochtenen Beschluss der Vorinstanz.
Ausgang: Sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn als unbegründet abgewiesen; Kosten trägt die Gläubigerin.
Abstrakte Rechtssätze
Die sofortige weitere Beschwerde ist ein gegen Beschlüsse der Landgerichte gerichtetes Rechtsmittel, das vom Oberlandesgericht in der Sache überprüft und zurückgewiesen werden kann.
Wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen, kann das Gericht dem Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens auferlegen.
Die Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde bestätigt in der Regel die Entscheidung der Vorinstanz und führt dazu, dass dem Beschwerdeführer kein durchgreifender Erfolg im angefochtenen Beschluss zugeteilt wird.
Vorinstanzen
Landgericht Bonn, 4 T 323/91
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25. Juni 1991 ‑
4 T 323/91 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Gläubigerin zu tragen.