Streitwertfestsetzung: OLG Köln setzt Streitwert auf 100.000 DM
KI-Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Köln änderte den Streitwertbeschluss des Landgerichts Köln (30.01.1995) und setzte den Streitwert auf 100.000 DM fest. Weitergehende Beschwerden der Klägerin, der Streithelferin und der Beklagten wurden zurückgewiesen. Streitgegenstand war die korrekte Bemessung des Streitwerts; das Gericht hielt die weitergehenden Rügen für unbegründet.
Ausgang: Streitwertbeschluss des Landgerichts abgeändert; Streitwert auf 100.000 DM festgesetzt, sonstige Beschwerden zurückgewiesen
Abstrakte Rechtssätze
Das Berufungsgericht ist befugt, den Streitwertbeschluss der Vorinstanz zu ändern und einen abweichenden Streitwert festzusetzen.
Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts ist zurückzuweisen, wenn sie keine tragfähigen Darlegungen zur Unrichtigkeit der Bemessung enthält.
Bei mehreren Beschwerden können einzelne Anträge auf Änderung des Streitwerts stattgegeben werden, während weitere Beschwerden unabhängig davon zurückgewiesen werden.
Die Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht ist maßgeblich für die Kostenbemessung und kann von der Vorinstanz abweichend festgestellt werden.
Tenor
Der Streitwertbeschluß des Landgerichts Köln vom 30.01.1995 wird abgeändert und der Streitwert wird auf 100.000 DM festgesetzt. Die weitergehenden Beschwerden der Klägerin, der Streithelferin und der Beklagten werden zurückgewiesen.