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Oberlandesgericht Köln·15 W 57/18·17.10.2018

Beschluss: Übertragung des Verfahrens an den Senat

VerfahrensrechtZuständigkeitGerichtsorganisationSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 W 57/18) hat mit Beschluss vom 18.10.2018 das Verfahren dem Senat zur Entscheidung übertragen. Der Entscheidungstext enthält neben dem Tenor keine weiteren Ausführungen. Eine Begründung oder Entscheidungsgründe wurden nicht mitgeteilt. Der Beschluss dokumentiert allein die Übertragung der Entscheidungszuständigkeit.

Ausgang: Verfahren dem zuständigen Senat zur Entscheidung übertragen (Beschluss ohne weitere Entscheidungsgründe)

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann durch Beschluss die Entscheidungskompetenz über ein Verfahren einem zuständigen Senat übertragen.

2

Ein Beschluss kann in der Veröffentlichung auf den Tenor beschränkt sein, wenn keine weiteren Entscheidungsgründe mitgeteilt werden.

3

Fehlen ausdrückliche Entscheidungsgründe, beschränkt sich die Außenwirkung der Entscheidung auf den im Tenor enthaltenen Verfahrensbeschluss.

Vorinstanzen

Landgericht Köln, 16 O 385/18

Tenor

wird das Verfahren dem Senat zur Entscheidung übertragen.

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.