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Oberlandesgericht Köln·15 W 57/17·17.10.2018

Kostenaufteilung nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde – Streitwert 20.000 €

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Die Antragsteller nahmen die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Köln zurück. Das Oberlandesgericht Köln legte daraufhin ohne weiteren Entscheidungstext die Kosten des Beschwerdeverfahrens den Antragstellern je zur Hälfte aufer und setzte den Streitwert auf 20.000,00 € fest. Der Beschluss enthält keine näheren Ausführungen zur Begründung.

Ausgang: Kosten des Beschwerdeverfahrens den Antragstellern je zur Hälfte auferlegt; Streitwert auf 20.000 € festgesetzt

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurücknahme einer sofortigen Beschwerde kann zur Folge haben, dass das Beschwerdegericht den Parteien die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

2

Bei gemeinsamer Antragstellung kann das Gericht das Kostenrisiko zwischen mehreren Antragstellern anteilig verteilen.

3

Das Beschwerdegericht ist befugt, den Streitwert für das Beschwerdeverfahren festzusetzen.

4

Auch bei Fehlen eines ausführlichen Entscheidungstextes kann ein Beschluss allein durch Tenor eine Kosten- und Streitwertregelung treffen.

Zitiert von (1)

1 zustimmend

Vorinstanzen

Landgericht Köln, 28 O 299/17

Tenor

pp.

werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens den Antragstellern zu je ½ auferlegt, nachdem sie die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 24.10.2017 zurückgenommen haben.

                 Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Rubrum

1

Die Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.