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Oberlandesgericht Hamm·II-2 UF 277/09·22.07.2010

Berichtigung eines Umgangsbeschlusses: Konkrete Samstags‑Umgangszeiten festgelegt

ZivilrechtFamilienrechtUmgangsrechtTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Senat des OLG Hamm berichtigt seinen Beschluss nach § 319 Abs. 1 ZPO analog und konkretisiert die Umgangsregelung zwischen Vater und dem gemeinsamen Kind Q. Festgelegt werden zweiwöchentliche Samstagsumgänge ohne Anwesenheit Dritter mit konkreten Terminen, Zeiträumen und Beginn der Regelung. Die Änderung dient der verbindlichen Klarstellung der Ausgestaltung des Umgangs zum Kindeswohl.

Ausgang: Beschluss des Senats hinsichtlich der Umgangsregelung gemäß § 319 I ZPO analog berichtigt und konkretisiert; konkrete Termine und Zeiten festgelegt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Gericht kann einen bereits ergangenen Beschluss zur Klarstellung oder Berichtigung seiner Anordnung analog § 319 Abs. 1 ZPO berichtigen.

2

Bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts kann das Gericht verbindlich Zeitpunkte, Dauer und Häufigkeit des Umgangs bestimmen, soweit dies dem Kindeswohl dient.

3

Das Gericht kann anordnen, dass der Umgang ohne Anwesenheit Dritter stattfindet, wenn dies zum Schutz des Kindes oder zur Durchsetzung einer geordneten Umgangsregelung erforderlich ist.

4

Die Festlegung konkreter Termine und eines wiederkehrenden Wochenrhythmus (z. B. alle zwei Wochen samstags) ist zur Schaffung klarer, durchsetzbarer Umgangsregelungen zulässig.

Relevante Normen
§ 319 Abs. 1 ZPO

Vorinstanzen

Amtsgericht Marl, 26 F 156/08

Tenor

wird der Beschluss des Senats vom 13.7.2010 analog § 319 I ZPO in Ziffer I), Nr. 1. seines Tenors wie folgt berichtigt:

Der Vater hat das Recht und die Pflicht, mit dem gemeinsamen Kind Q in zweiwöchigen Abständen, ohne Anwesenheit Dritter, wie folgt zusammen zu sein: Am Samstag, den 14.8.2010. und am Samstag, den 28.8.2010, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, sowie am Samstag, den 11.9.2010, und an den nachfolgenden Samstagen in einer jeden geraden Kalenderwoche, beginnend mit dem 25.9.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.