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Oberlandesgericht Hamm·I-4 U 16/11·25.07.2011

Berufung in Handelssache gegen Urteil des LG Bielefeld zurückgewiesen

ZivilrechtHandelsrechtZivilprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld eingelegt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufung zurückgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Berufungskosten verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % abwenden.

Ausgang: Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar (Sicherheitsleistung 110 %).

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Berufungsgericht kann die Berufung zurückweisen und das angefochtene Urteil in der Sache bestätigen.

2

Die Kosten des Berufungsverfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen.

3

Gerichte können ein Urteil zur vorläufigen Vollstreckung freigeben, auch wenn Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind.

4

Die Vollstreckung gegen die unterliegende Partei kann durch Anordnung einer Sicherheitsleistung abgewendet werden; das Gericht kann hierfür eine Sicherheitsquote (z. B. 110 %) festsetzen.

Vorinstanzen

Landgericht Bielefeld, 12 O 116/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 2011 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurück-gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.