Beschluss (OWi): Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung an das AG Bielefeld
KI-Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Rechtsbeschwerdeverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit das angefochtene Urteil aufgehoben. Mit den zugrundeliegenden Feststellungen verwies es die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Bielefeld zurück. Die Rückverweisung umfasst ausdrücklich auch die Entscheidung über die Kosten der Rechtsbeschwerde. Weitere inhaltliche Ausführungen sind im Tenor nicht enthalten.
Ausgang: Angefochtenes Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
Abstrakte Rechtssätze
Das Rechtsmittelgericht kann das angefochtene Urteil aufheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweisen.
Die Rückverweisung kann ausdrücklich die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels mitumfassen.
Die Aufhebung des Urteils bei gleichzeitiger Rückverweisung überlässt der Vorinstanz die erneute Feststellung und Würdigung von Tatsachen und Beweisergebnissen.
Ein Beschluss, der nur Aufhebung und Zurückverweisung enthält, begründet keine abschließende inhaltliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die Hauptsache.
Vorinstanzen
Amtsgericht Bielefeld, 39 OWi 44 Js 1063/98
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsge-richt Bielefeld zurückverwiesen.
Rubrum
(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)