OLG Hamm: Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über Handelsregister-Anmeldung
KI-Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Hamm hebt den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 03.12.2012 auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung über die Anmeldung an das Amtsgericht zurück. Der Senat gibt damit seine Rechtsauffassung zur rechtlichen Bewertung der Anmeldung vor. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
Ausgang: Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Anmeldung an das Amtsgericht zurückverwiesen; Beschwerdewert auf 3.000 Euro festgesetzt.
Abstrakte Rechtssätze
Das Berufungsgericht kann eine Entscheidung des Registergerichts aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverweisen, wenn rechtliche Mängel in der Vorentscheidung bestehen.
Die Rückverweisung erfolgt mit dem Auftrag, die Anmeldung unter Beachtung der vom höheren Gericht vertretenen Rechtsauffassung neu zu prüfen und zu entscheiden.
Das Berufungsgericht ist befugt, den für das Rechtsmittel maßgeblichen Beschwerdewert verbindlich festzusetzen.
Die Aufhebung einer Vorinstanzentscheidung entbindet diese nicht von der Verpflichtung, bei der erneuten Entscheidung die vom Revisionsgericht aufgezeigten rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Zitiert von (1)
1 zustimmend
Vorinstanzen
Amtsgericht Essen, HRB 8229
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 03.12.2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Anmeldung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates an das Amtsgericht Essen zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,- Euro festgesetzt.