Themis
Anmelden
Oberlandesgericht Hamm·27 U 66/03·17.11.2003

Berufung gegen LG Bochum zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bochum (13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen) ein. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung mit Urteil vom 18.11.2003 zurück. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Weitere Entscheidungsgründe sind im Tenor nicht enthalten.

Ausgang: Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bochum zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Berufung zurückgewiesen, bleibt das Urteil der Vorinstanz in der Sache bestätigt.

2

Die unterliegende Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufungsinstanz zu tragen, sofern das Berufungsgericht keine abweichende Kostenentscheidung trifft.

3

Ein Berufungsurteil kann die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils anordnen, sodass trotz laufender Rechtsmittel Vollstreckungsmaßnahmen zulässig sind.

Zitiert von (2)

2 neutral

Vorinstanzen

Landgericht Bochum, LG Bochum

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.