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Oberlandesgericht Hamm·25 U 2/13·14.11.2013

Berufung der Beklagten führt zur vollständigen Abweisung der Klage – OLG Hamm, 25 U 2/13

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtZivilprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Beklagte legte gegen das Urteil des Landgerichts Münster Berufung ein. Das Oberlandesgericht Hamm änderte das erstinstanzliche Urteil ab und wies die Klage insgesamt ab. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % abwenden; die Revision wurde zugelassen.

Ausgang: Die Berufung der Beklagten führt zur vollständigen Abweisung der Klage; Kläger trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar; Revision zugelassen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Berufungsgericht kann das Urteil der Vorinstanz abändern und in der Sache entscheiden; es kann die Klage vollständig abweisen, wenn die materiellen Voraussetzungen für den Anspruch nicht vorliegen.

2

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit das Gericht die Klage abweist.

3

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; der zur Vollstreckung Verpflichtete kann die Vollstreckung durch Stellung einer vom Gericht bestimmten Sicherheitsleistung abwenden.

4

Die Zulassung der Revision obliegt dem Berufungsgericht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde bzw. Revision vorliegen oder grundsätzliche Rechtsfragen zu klären sind.

Vorinstanzen

Landgericht Münster, 015 O 99/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.12.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung  gegen Sicherheitsleistung in Höhe von  110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.