Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für Berufung
KI-Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Hamm bewilligt dem Kläger für die Berufungsinstanz ratenfreie Prozesskostenhilfe und ordnet Rechtsanwalt C in D bei. Antrag auf PKH und Beiordnung wurde stattgegeben. Im veröffentlichten Fundstellenhinweis ist kein weiterer Entscheidungstext enthalten; die Begründung der Entscheidung wurde nicht mitgeteilt.
Ausgang: Antrag auf ratenfreie Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Berufungsinstanz stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann im Rahmen der Prozesskostenhilfe ratenfreie Gewährung für die Berufungsinstanz anordnen.
Im Rahmen der Bewilligung von PKH ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts möglich, um die sachgerechte Vertretung in der Berufungsinstanz sicherzustellen.
Aus dem vorgelegten Beschluss, der lediglich den Tenor enthält, lassen sich keine weiteren rechtlichen Erwägungen oder Begründungen entnehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung eines Beschlusses kann erfolgen, ohne dass in der Veröffentlichung der zugrundeliegende Entscheidungstext wiedergegeben wird.
Vorinstanzen
Amtsgericht Essen-Borbeck, 10 F 154/09
Tenor
Dem Kläger wird für die Berufungsinstanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C in D bewilligt.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext