Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung zurückgewiesen; Verfahren gebührenfrei
KI-Zusammenfassung
Die Verfügungsbeklagte wandte sich mit einer Beschwerde gegen die im Urteil des Landgerichts Köln vom 18.8.2003 festgesetzte Streitwerthöhe. Zentral war die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Streitwertfestsetzung. Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück und erklärte das Verfahren für gebührenfrei; Kostenerstattung wurde ausgeschlossen.
Ausgang: Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Köln vom 18.8.2003 als unbegründet zurückgewiesen; Verfahren gebührenfrei, Kosten nicht erstattet
Abstrakte Rechtssätze
Gegen die Streitwertfestsetzung einer Vorinstanz kann Beschwerde eingelegt werden; eine Abänderung durch das Beschwerdegericht setzt das Vorliegen einer erkennbaren Fehlerhaftigkeit der Wertfestsetzung voraus.
Die Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung ist zurückzuweisen, wenn keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass die Vorinstanz den Streitwert pflichtwidrig oder willkürlich bestimmt hat.
Das Gericht kann das Verfahren als gebührenfrei erklären; in einem solchen Fall sind die Kosten nicht zu erstatten.
Bei der Überprüfung von Streitwertfestsetzungen beschränkt sich die Rechtsprechung auf die Aufdeckung wesentlicher Bewertungsfehler und nicht auf eine vollständige Neubewertung des Streitgegenstands.
Tenor
1. Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen die in dem Urteil des Landgerichts Köln vom 18. August 2003 enthaltene Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.