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Oberlandesgericht Düsseldorf·III-1 Ws 218/25·19.12.2025

Beschwerde des Bezirksrevisors: Aufhebung des Landgerichtsbeschlusses; Verfahren gebührenfrei

VerfahrensrechtRechtsmittelrechtKostenrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Bezirksrevisor erhob Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte. Das OLG hat die Beschwerde stattgegeben und den Beschluss des Landgerichts aufgehoben. Das Verfahren über die Beschwerde wurde als gebührenfrei erklärt; eine Kostenerstattung wurde ausgeschlossen. Im Tenor sind keine Entscheidungsgründe enthalten.

Ausgang: Beschwerde des Bezirksrevisors stattgegeben; Beschluss des Landgerichts aufgehoben; Verfahren gebührenfrei, keine Kostenerstattung

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Rechtsmittelgericht kann einen angefochtenen Beschluss der Vorinstanz aufheben, wenn die Beschwerde in der Sache begründet ist.

2

Die Aufhebung eines Beschlusses beseitigt die durch den angefochtenen Beschluss geschaffene Verfügungswirkung gegenüber dem Beteiligten.

3

Das Rechtsmittelgericht kann das Verfahren über ein Rechtsmittel als gebührenfrei erklären.

4

Das Gericht kann im Rahmen seiner Kostenentscheidung zugleich anordnen, dass trotz Gebührenfreiheit keine Kostenerstattung erfolgt.

Tenor

Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Land-gerichts Düsseldorf aufgehoben.  Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.