Beschwerde erfolgreich: Aufhebung des Landgerichtsbeschlusses, Verfahren gebührenfrei
KI-Zusammenfassung
Der Bezirksrevisor richtete sich mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Beschwerde statt und hob den Beschluss der Vorinstanz auf. Es erklärte das Beschwerdeverfahren für gebührenfrei und wies Erstattungsansprüche für Kosten zurück. Weitergehende Entscheidungsgründe sind dem Tenor nicht zu entnehmen.
Ausgang: Beschwerde des Bezirksrevisors stattgegeben; Beschluss des Landgerichts aufgehoben; Verfahren gebührenfrei, Kosten nicht erstattet
Abstrakte Rechtssätze
Die Beschwerdeinstanz kann den Beschluss der Vorinstanz aufheben, soweit sie in der Sache zu einer abweichenden Entscheidung gelangt.
Das Gericht kann im Tenor anordnen, dass das Verfahren über eine Beschwerde gebührenfrei ist.
Das Gericht kann zugleich anordnen, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet werden.
Entscheidungen über Gebühren- und Kostenfragen gehören zum Tenor und sind Bestandteil der rechtskräftigen Entscheidung.
Tenor
Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Land-gerichts Düsseldorf aufgehoben. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.