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Oberlandesgericht Düsseldorf·I-22 U 97/10·25.11.2010

Berufung des Beklagten zurückgewiesen – Kosten- und Vollstreckungsentscheidung

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Der Beklagte legte gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf Berufung ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung zurück und bestätigte damit das angefochtene Urteil. Den Beklagten trifft die Kostenlast des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit von 110% abzuwenden, sofern die Klägerin nicht zuvor gleich hohe Sicherheit leistet.

Ausgang: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen; Beklagter trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Zurückweisung der Berufung bleibt das angefochtene Urteil in vollem Umfang wirksam und wird bestätigt.

2

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die unterlegene Partei zu tragen.

3

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; das Gericht kann dem Unterlegenen gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

4

Das Gericht kann die Höhe der zur Abwendung der Vollstreckung erforderlichen Sicherheit prozentual zum zu vollstreckenden Betrag bestimmen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. April 2010 verkünde-te Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelas-sen, die Vollstreckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.