Berufung des Beklagten führt zur Abweisung der Klage (OLG Düsseldorf I-20 U 66/03)
KI-Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin wird zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Streitwert der Entscheidung: 25.000,00 Euro.
Ausgang: Berufung des Beklagten erfolgreich; landgerichtliches Urteil abgeändert und Klage abgewiesen, Klägerin trägt die Kosten, Urteil vorläufig vollstreckbar
Abstrakte Rechtssätze
Das Berufungsgericht kann das erstinstanzliche Urteil abändern und die Klage statt der Bestätigung des Ersturteils abweisen.
Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit das Urteil eine Kostenentscheidung trifft.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die Vollstreckung trotz laufender Rechtsmittel ermöglicht wird.
Die Änderung des landgerichtlichen Urteils durch das Berufungsgericht entfaltet Rechtswirkungen hinsichtlich der Streitentscheidung und der Kostenfolge.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2003 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 25.000,00 Euro
B. Dr. Sch. Sch.